Keine Umsatzsteuer für private Musikschulen
"Die Befürchtungen sind unbegründet und überwiegend ein Sturm im Wasserglas", sagte eine Sprecherin des Ministeriums der "Frankfurter Rundschau".
Leistungen von privaten Bildungseinrichtungen, die auch im allgemeinen öffentlichen Schul- und Hochschulunterricht angeboten würden, seien auch künftig umsatzsteuerfrei. Dies gelte unter anderem für Musikunterricht. "Es stimmt daher nicht, dass beispielsweise ein Flötenunterricht nicht mehr umsatzsteuerfrei ist, denn dieser wird auch an Schulen und Hochschulen angeboten", heißt es im Ministerium ergänzend. Auch auf Ballettstunden an Privatschulen sowie auf private Schwimmstunden werde in der Regel keine Umsatzsteuer erhoben.
"Es bleibt dabei: Bildungsleistungen sind bisher und auch in Zukunft uneingeschränkt steuerfrei", sagte ein Ministeriumssprecher. Für Hobbys sei eine Steuerfreistellung jedoch nicht zulässig. "Bei Mischformen orientieren wir uns an einem Gemeinnützigkeitsgedanken: professionelle Anbieter bedürfen insofern keiner Steuersubvention."
Auslöser der Unruhe ist das geplante Jahressteuergesetz 2013, mit dem die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neu gefasst werden soll. Danach sollen reine Bildungsleistungen steuerfrei sein - unabhängig vom Anbieter. Leistungen zur reinen Freizeitgestaltung sind auch aufgrund von EU-Vorgaben steuerpflichtig. Bei diesem Unterricht wird künftig ein Steuersatz von 19 Prozent fällig.
Schließlich wird nach Leistungen unterschieden, die zwar auch der Freizeitgestaltung dienen, allerdings dann umsatzsteuerfrei sind, wenn der Anbieter eine öffentliche Einrichtung ist beziehungsweise keine Gewinne erzielen will.
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