In Bremen tritt bald eine Citytax für Geschäftsreisende in Kraft

Darauf hat das Finanzressort am 5.3.2024 hingewiesen. Die Citytax wird als örtliche Aufwandssteuer erhoben und beträgt fünf Prozent vom Übernachtungsentgelt. Steuerschuldner sind die Betreiber der Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser und -wohnungen. Der Besteuerung unterliegen auch Räumlichkeiten, die von Vermietern über Internetplattformen wie airbnb, wimdu, holidu oder ähnlichen angeboten werden.
Vierteljährliche Erhebung der Citytax
Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, neben den Namen der Übernachtungsgäste, der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der Aufenthaltsdauer auch aufzuzeichnen, ob Voraussetzungen zur Steuerbefreiung vorliegen. Die Citytax wird vierteljährlich vom Steueramt Bremerhaven für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erhoben.
Die erste Steueranmeldung nach neuem Recht ist zum 15.7.2024 abzugeben. Geänderte Erklärungsvordrucke sowie ein überarbeitetes Merkblatt zur Tourismusabgabe sollen zeitnah unter www.bremerhaven.de/citytax verfügbar sein.
Einnahmen aus der Citytax
Die Citytax ist nach Angaben des Finanzressorts nicht zweckgebunden. Sie diene aber auch der Finanzierung des Tourismusangebotes in Bremen und Bremerhaven. Damit werde unter anderem überregional wirksame Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Tagungen, Messen und Kongresse gefördert. Außerdem sollen das Tourismus- und Standortmarketing davon profitieren. Die Einnahmen aus der Tourismusabgabe beliefen sich im Land Bremen zuletzt auf rund 3 Mio. EEU pro Jahr. Weil beruflich bedingte Übernachtungen rund die Hälfte aller Übernachtungen ausmachen, sei künftig mit einer Verdopplung der Einnahmen aus der Citytax zu rechnen.
Keine Unterscheidung zwischen privaten und beruflich bedingten Übernachtungen
Die Ausweitung der Tourismusabgabe auf Geschäftsreisende verringere die Bürokratie für Unternehmen und Verwaltung. Da nicht mehr zwischen privaten und beruflich bedingten Übernachtungen unterschieden werde, müssen die Beherbergungsbetriebe für letztere auch keine Nachweise mehr fordern und aufbewahren. Beim Steueramt Bremerhaven entfalle künftig die Prüfung, ob eine Übernachtung tatsächlich aus beruflichem Grund erfolgt ist.
Neben der Ausweitung der Tourismusabgabe auf beruflich bedingte Übernachtungen sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch eine neue Steuerbefreiung für Betriebe vor, die als gemeinnützig anerkannt sind.
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