EU-Parlament stimmt AI-Act zu

Nach Angaben des Parlaments handelt es sich um das weltweit erste Gesetz zu künstlicher Intelligenz (KI). Demnach sollen KI-Systeme künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein.
KI bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt.
Besonders risikoreiche Systeme
Das nun anstehende Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach strenge Anforderungen erfüllen.
Verbotene Anwendungen
Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten ("Social Scoring"). Und auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.
Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.
Regelwerk kann nun in Kraft treten
Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Regelwerk nun in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.
Warum sind Regeln wichtig?
Die Verwendung von KI ist weitverbreitet und nimmt ständig zu. Obwohl Künstliche Intelligenz oft nützlich ist, birgt sie auch potenzielle Gefahren. So wird Künstliche Intelligenz beispielsweise in sozialen Medien, zur Optimierung von Werbung oder in Einstellungsprozessen verwendet.
Die Europäische Kommission betont, dass, obwohl die meisten KI-Systeme keine großen Risiken darstellen, es wichtig ist, Regulierungen zu schaffen, um alle möglichen Gefahren einzudämmen. Besondere Risiken sieht die Kommission bei biometrischen Überwachungen und bei persönlichen Entscheidungen, die von KI-Systemen unterstützt werden, beispielsweise im Bereich der Strafverfolgung, Bildung und Erziehung.
Auf wen wird sich die Entscheidung auswirken?
Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffentliche und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, teilte die Kommission weiter mit.
Wie geht es jetzt weiter?
Sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Mitgliedsstaaten zuerst verbotene Systeme schrittweise außer Betrieb nehmen. Nach zwei Jahren werden dann alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.
Was passiert, wenn sich jemand nicht an das neue Gesetz hält?
Die Mitgliedstaaten müssen Sanktionen beschließen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.
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