Hartz IV: bei Wohnkostenberechnung umfassend informieren
Ein einfacher Mietspiegel, der nur bestehende Verträge und keine teureren Wohnungsangebote berücksichtige, reiche dafür nicht aus. Dies teilte das Hessische Landessozialgericht am 3.4.2013 in Darmstadt mit.
Um zu berechnen, welcher Betrag einem Hartz-IV-Empfänger zustehe, müssten die tatsächlichen Mietpreise angemessener Wohnungen vorliegen, urteilten die Richter (L 7 SO 43/10).
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
211
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
1611
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
63
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
62
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
51
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
45
-
Einnahmen aus Solaranlagen mindern Bürgergeld
35
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
34
-
Hartz IV-Bezug trotz Lebensversicherungsguthaben
33
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
31
-
Kabinett beschließt Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung
20.07.2026
-
Einnahmen aus Solaranlagen mindern Bürgergeld
09.07.2026
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung - was sich ändert
01.07.2026
-
Eingliederungshilfe umfasst kein Recht auf behindertengerechtes Kfz im Eilverfahren
21.05.2026
-
Keine Eingliederungshilfe für Kinder von Diplomaten
20.05.2026
-
Anstieg der Grundsicherungsempfänger im Alter
15.04.2026
-
Sanktionen 2025 um 25 Prozent gestiegen
14.04.2026
-
Kein Rückforderungsrecht bei fehlendem Nachweis grober Fahrlässigkeit
09.04.2026
-
Keine Eingliederungshilfe für Japanreise mit hohen Mehrkosten
25.03.2026
-
Fahrplan für Sozialstaatsreformen bis Sommer angekündigt
19.03.2026