Arbeitslosengeld I: Bezugsdauer wird verlängert
Mit neuen milliardenschweren Hilfen für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Schulen will die große Koalition die massiven Folgen der Corona-Krise abmildern. Auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds ist nun verlängert worden.
Darauf verständigten sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin. Die Bundesregierung müsse weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen, heißt es in einem Beschlusspapier. Deutschland habe die Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies habe erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen.
Verlängerung der Bezugsdauer für ALG I
Das Wirtschaftsleben ist wegen der Beschränkungen in weiten Teilen zum Erliegen gekommen, bei vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze eingebrochen. Das hat Folgen auch für den Arbeitsmarkt, in dem derzeit kaum in neue Jobs vermittelt wird. Deswegen wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert - und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1.5. und 31.12.2020 endet.
Arbeitslosengeld I: Dauer und Höhe
Wer arbeitslos wird, bekommt 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre - vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
Sozialschutz-Paket II: Formulierungshilfe und Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat die Regelungen zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I und der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes am 29.4.2020 beschlossen. Am 14.5.2020 hat der Bundestag das Sozialschutz-Paket II verabschiedet und der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 15.5.2020 zugestimmt. Am 28.5.2020 wurde das Sozialschutz-Paket II im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.
-
Mehrheit unterstützt Streichung des Bürgergelds für Jobverweigerer
848
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
603
-
Arbeitslosengeld I nach befristeter Beschäftigung
548
-
BAföG: Bundesrat billigt höhere Bedarfssätze
443
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
434
-
Widerspruch per einfacher E-Mail ist unwirksam
408
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
3891
-
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
288
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
228
-
Keine Grundsicherung im Ausland
194
-
Mehrheit unterstützt Streichung des Bürgergelds für Jobverweigerer
06.08.2024
-
BAföG für Studierende darf nicht geringer sein als Bürgergeld
18.07.2024
-
Immer mehr Menschen beziehen im Alter Grundsicherung
16.07.2024
-
BAföG: Bundesrat billigt höhere Bedarfssätze
05.07.2024
-
Kaum Fortschritte bei der Kindergrundsicherung
04.07.2024
-
Corona-Soforthilfe aus USA gilt als Einkommen im Sozialhilferecht
12.06.2024
-
Bürgergeld: Studie zeigt Rückgang der Jobaufnahmen
08.05.2024
-
Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilgerreise anrechnen
26.04.2024
-
Sozialleistungen sollen zunehmend digital beantragt werden können
23.04.2024
-
Haftung für Sozialleistungsbetrug des Lebenspartners
04.04.2024