Neue Regeln zur Transparenz für Pflegeheime
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind seit dem 01.01.2014 zu mehr Transparenz verpflichtet. Sie müssen die Landesverbände der Pflegekassen regelmäßig und unmittelbar über Regelungen zur ärztlichen Versorgung sowie zur Arzneimittelversorgung innerhalb der Einrichtungen informieren.
Unter die Informationspflicht der Pflegeheime fallen neben
- der ärztlichen Versorgung auch
- die fachärztliche und
- zahnärztliche Versorgung sowie
- die Offenlegung von Kooperationsverträgen mit Ärzten oder Apotheken.
Diese ab 01.01.2014 geltende Transparenz-Regelung sieht das bereits 2012 verabschiedete Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vor.
Mehr Transparenz erleichtert Suche nach einem Pflegeheim
Die Pflegekassen sollen sicherstellen, dass die Informationen der Pflegeheime verständlich, übersichtlich und vergleichbar kostenfrei im Internet oder in anderen Publikationen zur Verfügung gestellt werden. Durch diese zusätzlichen Informationen wird Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung erleichtert.
Praxistipp: Informationen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz finden Sie im Internetauftritt des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de .
Schärfere Kriterien bei den Pflegenoten
Ebenfalls zum 01.01.2014 tritt ein neues Pflege-Benotungssystem in Kraft. Verändert wurde die sog. Stichprobenbildung und die Skalenwerte wurden verschärft.
Bei den Kriterien für die Beurteilung von Pflegeeinrichtungen - den Pflegenoten - wird damit künftig eine höhere Messlatte angelegt.
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