Die EU-Kommission hat am 15. November ihr Arbeitsprogramm für 2012 vorgelegt. Darin listet sie aus dem Bereich „Beschäftigung, Soziales und Integration“ neben einem Beschäftigungspaket noch sieben weitere Maßnahmen auf, die sie im kommenden Jahr vorlegen will. Klaus-Dieter Sohn vom Centrum für Europäische Politik verschafft Ihnen einen Überblick.

Für Arbeitgeber von besonderer Bedeutung ist das angekündigte Bestreben der EU-Kommission, die Verhandlungen über die Richtlinie zum Erwerb und Erhalt von Betriebsrentenansprüchen abzuschließen. Zur Erinnerung: In 2005 hatte die EU-Kommission eine Richtlinie zur besseren Übertragbarkeit der Betriebsrentenansprüche beim Wechsel des Arbeitgebers (sog. Portabilität) vorgeschlagen.

Nach ausführlicher Diskussion im Europäischen Parlament und im Rat legte die EU-Kommission 2007 einen geänderten Vorschlag vor. Im Zentrum dieses Vorschlags standen die Bedingungen für den Erwerb und den Erhalt von Betriebsrenten. Und die sollten sich erheblich vom bisherigen deutschen System unterscheiden. Hängt die Zugehörigkeit zum Betriebsrentensystem von der Betriebszugehörigkeit ab, sollte diese künftig nicht mehr als ein Jahr betragen. Unverfallbar sollten die Ansprüche bereits ab dem 21. Lebensjahr sein. Hängt die Unverfallbarkeit von der Zugehörigkeit zum Betriebsrentensystem ab, sollte sie künftig spätestens nach fünf Jahren Zugehörigkeit bei Arbeitnehmern bis zum 25. Lebensjahr eintreten, bei älteren Arbeitnehmern bereits nach dem ersten Jahr der Zugehörigkeit. Über diese Vorschläge konnte bis heute keine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten erzielt werden. Als Kompromiss wird darüber diskutiert, denjenigen Mitgliedstaaten, in denen die neuen Fristen eine erhebliche Änderung am bestehenden System bedeuten, längere Umsetzungsfristen einzuräumen.

Versteht man das freiwillige Angebot einer Betriebsrente auch als Instrument der Arbeitnehmerbindung, wird die Betriebsrente künftig an Attraktivität verlieren, wenn ein Kompromiss gefunden wird. Denn die Bindungswirkung wird umso stärker verringert, je früher die Unverfallbarkeit eintritt. Wer ein Betriebsrentensystem unterhält, sollte die Entwicklung dieses Vorhaben unbedingt im Auge behalten.

Für einige Unternehmen ist ebenfalls interessant, dass die EU-Kommission für 2013 die Überarbeitung der Vorschriften zur Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) sowie der Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Stoffen ankündigt.


Klaus-Dieter Sohn, Rechtsanwalt: Centrum für Europäische Politik (Fachbereich: Arbeit & Soziales, Gleichbehandlung, Institutionelles Recht)

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