Förderprogramm Mobi-Pro jetzt nur noch für Auszubildende

Mit dem Mobi-Pro-Programm sollen Arbeitslose aus der EU nach Deutschland gelockt werden. Nachdem das Programm aufgrund mangelnder Fördermittel kurzfristig auf Eis lag, startet es nun neu – mit einigen Neuerungen: Künftig werden etwa keine Fachkräfte, sondern nur Azubis gefördert.

Das "Programm zur Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa", kurz "Mobi-Pro-EU", hat sich in der Vergangenheit großer Beliebtheit erfreut: Bis Ende März 2014 hatten fast 9.000 junge Menschen aus der EU eine Förderung beantragt, um eine Ausbildung in Deutschland anzutreten oder als Fachkraft ins Land zu kommen. Offenbar hat die große Nachfrage die Initiatoren, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA), finanziell überfordert – im April ließ die BA verlauten, dass die Förderung offiziell gestoppt sei.

Förderung für junge Fachkräfte entfällt

Im Juni gab es Berichte, dass bald wieder Fördermittel zur Verfügung stehen könnten. Nun vermeldet die BA offiziell einen Neustart des Programms. Künftig soll das Sonderprogramm allerdings nur jene jungen EU-Bürger fördern, die bisher keine Berufsausbildung absolviert haben und dies nun in Deutschland tun möchten. Die bisherige Förderung für arbeitslose junge Fachkräfte aus der EU entfällt künftig. Um die Jugendlichen bei der erfolgreichen Berufsausbildung in Deutschland besser zu unterstützen, gebe es bei dem Sonderprogramm nun individuell zugeschnittene Unterstützungsangebote wie etwa vorbereitende und begleitende Sprachförderung für Jugendliche und junge Erwachsene.

Träger können Förderung für Projekt beantragen

Eine weitere Neuerung betrifft die Programmorganisation: Konnten sich interessierte Jugendliche bisher direkt für die Förderung bewerben, können jetzt nur noch Projektträger die Förderung beantragen.  Wie die BA unter www.thejobofmylife.de informiert, kommen als Projektträger freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände infrage, die ihre Eignung zur Durchführung der Maßnahme, für die die Zuwendung beantragt wird, in geeigneter Weise nachweisen. Die künftigen Projektträger sollen in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt werden.

Dieses Vorgehen vereinfache den Prozess für die jungen Menschen, denn sie bleiben künftig unbelastet von dem eigentlichen Antragsverfahren, kommentiert die BA die neuen Bewerbungsformalitäten. Gleichzeitig dürfte diese Neuerung jedoch auch das Ziel haben, eine Antragsflut wie bisher zu vermeiden.

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