Förderprogramm Mobi-Pro jetzt nur noch für Auszubildende
Das "Programm zur Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa", kurz "Mobi-Pro-EU", hat sich in der Vergangenheit großer Beliebtheit erfreut: Bis Ende März 2014 hatten fast 9.000 junge Menschen aus der EU eine Förderung beantragt, um eine Ausbildung in Deutschland anzutreten oder als Fachkraft ins Land zu kommen. Offenbar hat die große Nachfrage die Initiatoren, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA), finanziell überfordert – im April ließ die BA verlauten, dass die Förderung offiziell gestoppt sei.
Förderung für junge Fachkräfte entfällt
Im Juni gab es Berichte, dass bald wieder Fördermittel zur Verfügung stehen könnten. Nun vermeldet die BA offiziell einen Neustart des Programms. Künftig soll das Sonderprogramm allerdings nur jene jungen EU-Bürger fördern, die bisher keine Berufsausbildung absolviert haben und dies nun in Deutschland tun möchten. Die bisherige Förderung für arbeitslose junge Fachkräfte aus der EU entfällt künftig. Um die Jugendlichen bei der erfolgreichen Berufsausbildung in Deutschland besser zu unterstützen, gebe es bei dem Sonderprogramm nun individuell zugeschnittene Unterstützungsangebote wie etwa vorbereitende und begleitende Sprachförderung für Jugendliche und junge Erwachsene.
Träger können Förderung für Projekt beantragen
Eine weitere Neuerung betrifft die Programmorganisation: Konnten sich interessierte Jugendliche bisher direkt für die Förderung bewerben, können jetzt nur noch Projektträger die Förderung beantragen. Wie die BA unter www.thejobofmylife.de informiert, kommen als Projektträger freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände infrage, die ihre Eignung zur Durchführung der Maßnahme, für die die Zuwendung beantragt wird, in geeigneter Weise nachweisen. Die künftigen Projektträger sollen in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt werden.
Dieses Vorgehen vereinfache den Prozess für die jungen Menschen, denn sie bleiben künftig unbelastet von dem eigentlichen Antragsverfahren, kommentiert die BA die neuen Bewerbungsformalitäten. Gleichzeitig dürfte diese Neuerung jedoch auch das Ziel haben, eine Antragsflut wie bisher zu vermeiden.
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
494
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
472
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
302
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
235
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
217
-
Warum Offboarding an Bedeutung gewinnt
161
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
154
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
139
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
129
-
Mitarbeiterfluktuation managen
1194
-
Wie das "S" in ESG zur Mitarbeiterbindung beiträgt
09.04.2026
-
Arbeit trotz Krankheit – Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung
08.04.2026
-
ZP Süd 2026: Zwei Tage HR-Wissen zu „Team Human x AI“
07.04.2026
-
KI-Agenten werden an der Arbeitswelt vorbei entwickelt
02.04.2026
-
Altersdiskriminierung im Berufsalltag – zu jung, zu alt, zu unrecht
01.04.2026
-
Warum Organisationen eine Talent Roadmap brauchen
01.04.2026
-
Fünf Tipps für erfolgreiche HR-Software-Projekte
01.04.2026
-
Warum mehr Tools oft zu mehr Aufwand führen
01.04.2026
-
Relationship-Matching als strategisches HR-Instrument
01.04.2026
-
Die zwei Seiten von People Analytics
31.03.2026