Betriebliche Altersversorgung: bAV-Komplexität auslagern
Wachsende Herausforderungen bei der bAV-Verwaltung
Ob für Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen oder Pensions- und Unterstützungskassen: Zahlreiche regulatorische sowie aufsichtsrechtliche Anforderungen wie die EbAV-II-Richtlinie oder der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss, aber auch wechselnde Vorgaben durch die Rechtsprechung wirken immer wieder auf die Versorgungsordnungen ein. Die regelmäßige Verwaltung, etwa die Aufnahme neuer Versorgungsberechtigter oder die Abrechnung und Auszahlung laufender Versorgungsleistungen, verlangt von den Beteiligten zudem nicht nur viel Zeit, sondern auch ein immer tiefergehendes Spezialwissen. Gleichzeitig wächst seitens der bAV-Anwärter und -Rentner der Wunsch nach einem transparenten Überblick über ihre Altersvorsorge. Welche Möglichkeiten der Entlastung gibt es?
Übernahme der Administrationsservices
Ein Mitarbeiter scheidet aus, der Beschäftigungsgrad ändert sich, ein Versorgungsausgleich steht an, laufende Versorgungsleistungen müssen ausgezahlt und abgerechnet werden: In den Personalabteilungen von Unternehmen binden diese Aufgaben oft sehr viel Ressourcen und lassen wenig Zeit für ihre Kernaufgaben. Zudem ist das notwendige Know-how häufig auf wenige Personen verteilt. Wer diese Prozesse auslagert, profitiert von der Expertise externer Fachleute, die diese notwendigen Aufgaben effizient, zuverlässig und rechtssicher übernehmen.
Auslagerung der versicherungsmathematischen Funktion
Auch für externe Versorgungsträger, zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke, Pensionskassen und Sterbekassen, ist das Outsourcing der bAV-Prozesse eine Option: Die Aktuare eines externen Beraters unterstützen beispielsweise bei der Erstellung des Jahresabschlusses, bei der Kalkulation von Tarifen oder stehen bei Gesprächen und Prüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) beratend zur Seite. Die vom Gesetzgeber gerade neu geschaffene versicherungsmathematische Funktion kann ebenfalls ein Verantwortlicher Aktuar übernehmen.
Auslagerung der „Geschäftsstellen“-Tätigkeit
Für viele externe Versorgungsträger wie Pensions- und Unterstützungskassen ist die sogenannte „Geschäftsstellen“-Tätigkeit eine zeitliche und personelle Herausforderung. Die Führung der Finanzbuchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses sowie das externe Meldewesen wie die Übernahme der Berichtspflichten gegenüber der BAFin und anderen Behörden bindet Ressourcen. All diese Funktionen können ebenfalls auf einen externen Berater ausgelagert werden.
bAV-Portal für Personalabteilungen und Arbeitnehmer
Die Komplexität der bAV trifft nicht nur Personalabteilungen. Arbeitnehmer fordern verstärkt eine transparente Darstellung ihrer Versorgungssituation und Informationsangebote. Hierfür bietet sich ein bAV-Portal wie das der Longial an: Es dient als Informations- und Dateiaustauschplattform sowohl für Mitarbeiter der Personalabteilung als auch für die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. So können zum Beispiel individuelle bAV-Angebots- und Vorteilsrechner als digitale Services ebenso eingebunden werden wie auch eine Mediathek mit Erklärvideos, mit denen Informationen über die unternehmensspezifische bAV-Regelungen unterhaltsam und verständlich erläutert werden.
Durch das bAV-Portal werden Personalabteilung und Versorgungsberechtigte an den bAV-relevanten Geschäftsprozessen wie beispielsweise Neuanmeldung, Dienstaustritt sowie den Übergang vom Anwärter zum Betriebsrentner beteiligt. Da das bAV-Portal auf den Daten der bAV-Verwaltung und der Businesslogik – also den Regelungen aus der Versorgungsordnung – aufsetzt, werden die Prozesse vollautomatisiert abgearbeitet.
bAV-Prozesse digitalisieren und vereinfachen
Unternehmen, externe Versorgungsträger und Arbeitnehmer wünschen sich verstärkt eine Vereinfachung und Digitalisierung der dynamischen bAV-Prozesse. Mit einer Auslagerung der bAV-Administration auf externe Berater wie der Longial kann die Komplexität ausgelagert und mit einem digitalen Informationsportal zugleich transparent gemacht werden.
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