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Arbeitsvertrag / 5 Inhalt des Arbeitsvertrags

Klaus-Dieter Klapproth
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Im TVöD-Arbeitsverhältnis bedürfen aufgrund der Geltung des TVöD nur einige wenige Punkte einer Regelung im Arbeitsvertrag. Die Muster-Arbeitsverträge enthalten:

  • Datum des Arbeitsvertrags
  • Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
  • Umfang der Arbeitszeit
  • Einbeziehung des TVöD
  • Entgeltgruppe
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Erwerbsminderung
  • evtl. Nebenabreden

Nähere Einzelheiten hierzu werden unten unter Abschnitt 5.1 erörtert.

Die Muster der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz enthalten:

  • die Beschreibung (Charakterisierung) der auszuübenden Tätigkeit
  • den Beschäftigungsort
  • die Anwendung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
  • Angaben zu Wechselschicht-oder Schichtarbeit
  • Bezeichnung des Versorgungsträgers für die bAV (Name, Anschrift)
  • Verfahren bei Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Hinweis zu Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung, Direktionsrecht

Darüber hinaus sind weitere Regelungen möglich und je nach betrieblicher Situation auch sinnvoll. Beispielhaft sind einige unter Punkt 5.2 erörtert.

5.1 Notwendige Bestandteile (Arbeitsvertrag und Niederschrift)

Einbeziehung des TVöD

Da nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im Zusammenhang mit den Einstellungsverhandlungen nicht gefragt werden darf, wird der Einheitlichkeit halber bei tarifgebundenen Arbeitgebern stets ausdrücklich die Geltung des TVöD vereinbart. Dies ist der Weg, den auch TVöD-Anwender gehen, um die Geltung des TVöD für ihre Arbeitsverhältnisse zu vereinbaren. Diese Einbeziehungsabrede erfolgt dynamisch, um die Änderungen des TVöD infolge der jährlichen Tarifverhandlungen nicht gesondert einbeziehen zu müssen. Üblich ist die Formulierung "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem TVöD ... in seiner jeweils geltenden Fassung".

Für die Nichtgewerkschaftsmitglieder gilt der TVöD grunds...

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