Öffentliche Aufträge nur noch bei Mindestlohn

Die Auftragnehmer müssen Verpflichtungserklärungen abgeben. Dies gilt auch für Sub- und Verleihunternehmen. Auch soziale und ökologische Punkte wie die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder fair gehandelte Produkte können berücksichtigt werden. Allerdings liegt es im Ermessen der Kommunen oder des Landes, ob diese Kriterien bei der Vergabe Gewicht haben. Grundsätzlich soll weiterhin das wirtschaftlichste Angebot entscheidend sein. Erstmals wurde auch der öffentliche Personennahverkehr bei der Auftragsvergabe einbezogen.
100 000 Euro Grenze
Die CDU wertete die Initiative als «guten Kompromiss». Die Grünen seien der Union bei den Freigrenzen für Aufträge entgegenkommen, sagte der Abgeordnete Walter Arnold. Künftig können Kommunen auch weiterhin Aufträge unter 100 000 Euro freihändig ohne Ausschreibung vergeben. Sie müssen aber fünf statt bisher drei Firmen gezielt auf ein Angebot ansprechen. Das Gesetz verhindere Lohndumping und sei mittelstandsfreundlich, sagte Grünen-Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.
Unzureichende Kontrollmechanismen
Ob die Firmen die geforderten Bedingungen erfüllen, sollen die Auftraggeber selbst kontrollieren. Eine «Nachprüfungsstelle», deren personelle Stärke noch nicht feststeht, kann auf Landesebene bei Rügen aktiv werden. Die Kontrollen seien völlig unzureichend, kritisierten unsiono der DGB und die SPD-Opposition, die vor wenigen Wochen einen eigenen Entwurf vorgelegt hat. So werde der Generalunternehmer bei Verstößen des Subunternehmers nicht haftbar gemacht. Auch die Linke bemängelte, dass Subunternehmen bei Aufträgen unter 10 000 Euro nicht an den Tariflohn gebunden seien.
Überflüssiger Entwurf
Hessens Unternehmer nannten im Einklang mit der FDP-Fraktion den Entwurf überflüssig. Dies bringe mehr Bürokratie und belaste den Mittelstand. Die CDU habe die Wirtschaftspolitik den Grünen endgültig «zur Ökospielwiese» überlassen, meinten die Liberalen.
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