Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Entscheidung des Bundesrates vom 16. Dezember 2016, eine Ausnahmeregelung für Polystyrol-Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD zu schaffen. Diese Dämmstoffe sollen befristet auf ein Jahr nicht als "gefährlicher" Abfall gelten und können wie bisher entsorgt werden. Der entsprechende Verordnungsentwurf wird nun mit der Bitte um unmittelbaren Erlass der Bundesregierung zugeleitet.
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