BMF-Schreiben zum automatischen Informationsaustausch
Mit dem FATCA-Abkommen haben die BRD und die USA vereinbart, eine effektive Besteuerung durch gegenseitigen Informationsaustsausch sicherzustellen. Mit Schreiben v. 2.6.2017 hat das BMF den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die Nichtbeanstandungsregelungen bei Meldungen der Finanzinstitute für das Kalenderjahr 2016 bekannt gegeben.
Des Weiteren hat das BMF mit Schreiben v. 22.6.2017 die Liste derjenigen Staaten i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG veröffentlicht, mit denen am 30.9.2017 erstmalig ein automatischer Datenaustausch stattfindet.
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