Vorsicht - drohende Steuernachzahlungen
Die Prüfer spezialisieren sich zunehmend auf die Einnahmeseite, anstatt wie früher auf den Ausgaben „herumzureiten“.
Kontonummer und Kassendaten im Visier
Dabei gilt ihr Augenmerk nicht nur den Kontonummern, die auf den Rechnungen verwendet wurden, um sicherzustellen, dass alle Konten in der Buchhaltung erfasst wurden, sondern auch auf die Tagesend-Summenbons von elektronischen Registrierkassen, ob diese aufbewahrt wurden und eine fortlaufende Nummerierung aufweisen. Insbesondere bei den Kassendaten werden diese nach fehlerhaften Aufzeichnungen durchforstet. So werden nicht nur Stornobuchungen genauer untersucht, sondern auch die Kasseneinnahmen mit den Einsatzzeiten der Mitarbeiter oder die Einnahmen im Trainingsmodus mit den Tagen, an denen neue Mitarbeiter eingelernt wurden, verglichen.
Sachprämien werden ganz genau unter die Lupe genommen
Genau unter die Lupe genommen werden auch Sachprämien der Geschäftspartner, die von den Arbeitnehmern bezogen oder vom Unternehmer privat entgegen genommen wurden. Dies gilt insbesondere bei der weit verbreiteten Methode, dass Zwischenhändler vom Unternehmer beim Erreichen bestimmter Einkaufsgrenzen Punkte erhalten, für die der Unternehmer dann Sach- oder Dienstleistungen erhält. Wird dann die angebotene Reise für private Zwecke verwendet, hat der Prüfer schnell ein Mehrergebnis.
Auskunftsersuchen der Prüfer bei Händlerrabatten
Auch werden Ungereimtheiten bei Händlerrabatten schnell im Rahmen eines Auskunftsersuchens beim Händler aufgeklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Unternehmer zwar einen Teil der Waren auf Privatrechnung und einen Teil auf Firmenrechnung einkaufen, damit der Wareneinsatz bei Einnahmeverkürzungen wieder stimmt, jedoch der Rabatt von der gesamten Einkaufssumme vom Händler berechnet wird.
Hinweis:
Mit der elektronischen Einlesung der ganzen Daten von elektronischen Registrierkassen, die einen Datenspeicher haben, können die Prüfer zukünftig die Einnahmen nach Umsatzklassen per Mausklick analysieren.
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