Kriterien für Zielgewinn

Die Vorgehensweise zur Bestimmung von Zielgewinn und Gesamt-Zielkosten ist im Prinzip relativ leicht: Ausgehend von den ermittelten Marktdaten lassen sich über die Multiplikation der Absatzmengen mit den Preisen die Umsatzerlöse für das laufende und die Folgejahre bestimmen. Vom jährlichen Umsatz wird der Zielgewinn abgezogen, dessen Höhe z.B. die Geschäftsleitung zusammen mit den Vertriebsbereichen festlegt. In der Regel wird ein Prozentsatz, etwa 10 % oder 15 % festgelegt, der dann in eine Wertgröße überführt wird. Übrig bleiben die Gesamt-Zielkosten oder allowable Costs, also die Kosten, die maximal anfallen dürfen, wenn Absatzmengen, Preise und Gewinn feststehen. Bei der Gewinnbestimmung sollte bedacht werden, dass nicht willkürlich Zahlen genannt werden, sondern dass der Gewinn nach gängigen Kriterien abgeleitet wird. Derartige Kriterien können z.B.

  • der durchschnittliche Gewinn des eigenen Unternehmens bei anderen Produkten,
  • der durchschnittliche Branchengewinn oder
  • ein am Markt üblicher Gewinn- und Risikozuschlag

sein.

 
Praxis-Beispiel

Zielgewinnermittlung

Eine GmbH plant, mit einem Produkt jährlich einen Umsatz von 170.000 Euro zu tätigen. Im Branchendurchschnitt wird eine Umsatzrendite von 7 % erzielt. Die Unternehmensleitung erwartet aber, dass dieses Produkt noch zusätzliche 5 % Umsatzrendite abwirft, um unternehmerische Risiken abzudecken. Vom Umsatz werden also 12 %, entsprechend 20.400 Euro, abgezogen. Übrig bleiben 149.600 Euro als Zielkosten oder allowable Costs. Diese Summe muss genügen, um die gesamten produktbezogenen Kosten, inklusive Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Service, abzudecken.

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