Die Darstellungen zeigen, dass je tiefer man in die Systeme der Kostenrechnung vordringt, desto schwieriger es wird, die einzelnen Schritte über die vielen Stufen der Kostenrechnung hinweg nachzuvollziehen. Umso wichtiger wird der Einsatz einer Standardsoftware, die dem Anwender die einzelnen, teilweise sehr aufwändigen Rechenschritte abnimmt. Nichtsdestotrotz bleibt für den Anwender die Notwendigkeit, das Gesamtsystem zu verstehen und mit Hilfe von regelmäßigen Plausibilitäts-Checks die Qualität der systemgestützt ermittelten Ergebnisse zu überprüfen.

4.1 Auswirkungen auf die Betriebsleistungsrechnung

Die unterstellte Erhöhung der Personalkosten hat auf das Mengengerüst – Stücklisten, Arbeitspläne – prinzipiell keine Auswirkungen.[1] Auch an der Bewertung der Einsatzmaterialien ändert sich nichts. Somit sind die Materialkosten unverändert geblieben. Gestiegen sind jedoch die Kostensätze der Fertigungskostenstellen (Summe aus den Kostensätzen der Kostenplanung und den Abweichungskostensätzen des Soll-Ist-Kostenvergleichs der Kostenstellen),[2] wodurch sich für alle Produkte höhere Istherstellkosten ergeben. Die Sollherstellkosten bleiben unverändert.

Dementsprechend ändern sich auch die Abweichungen der Betriebsleistungsrechnung, jedoch beschränken sich diese aufgrund des gleichen Mengengerüsts auf die Preisabweichungen. Die Gesamtabweichung der Betriebsleistung bzw. Herstellkosten steigt durch die gestiegenen Personalkosten, beispielsweise für Produkt 3 von 579 EUR auf 1.262 EUR.

Natürlich wirken sich diese Änderungen auch auf die nach dem Durchschnittspreisverfahren bewerteten Abgänge aus. Im Soll bleibt die Bewertung wiederum unverändert, im Ist ergeben sich jedoch erwartungsgemäß höhere Wertansätze – sowie demzufolge auch höhere Abweichungen – für die Abgänge an Lager bzw. Ausschuss. Ebenso ist die Bewertung der Endbestände WIP durch die höheren Personalkosten im Ist gestiegen, wodurch sich wiederum höhere Abweichungen ergeben.

[1] Dispositive Änderungen der Produktionsbedingungen aufgrund von Faktorpreisveränderungen (Faktortausch) werden hier grundsätzlich nicht betrachtet, bleiben jedoch unbenommen.
[2] Siehe Serienbeitrag zur Kontrolle der Kostenstellenkosten (Vikas, 2003b).

4.2 Auswirkungen auf die Bestandsrechnung WIP

Eine Erhöhung der Personalkosten hat auch Implikationen auf die Bewertung der Bestandsveränderungen der unfertigen Erzeugnisse. Bei gleichen Anfangsbeständen und höherer Bewertung der Endbestände ergeben sich in logischer Konsequenz höhere Wertansätze für die Bestandsveränderungen.

4.3 Auswirkungen auf die Bestandsrechnung Fertigwarenlager

Auch auf die Bestände des Fertigwarenlagers wirken sich geänderte Personalkosten aus. Wie bei der Bestandsrechnung WIP bleiben die Anfangsbestände unverändert. Diese werden ja in der Regel, wie in vorangegangenen Kapiteln dieses Beitrages bereits beschrieben, den Endbeständen der Vorperiode entnommen.

In allen anderen Positionen der Bestandsrechnung Fertigwarenlager sind jedoch Änderungen zu erkennen. Aufgrund der besonderen Darstellungsweise in der Bestandsrechnung – Aufteilung in Festwerte und Abweichungen – schlagen sich sämtliche Änderungen in vollem Umfang in den Abweichungen nieder. Die Zugänge entsprechen den im Rahmen der Betriebsleistungsrechnung dargestellten Abgängen – die Zunahme der Bewertung spiegelt sich in den höheren Abweichungen der einzelnen Produkte wider (z.B. für Produkt 3 steigt die Abweichung der Zugänge von 399 EUR auf 869 EUR).

Diese höhere Abweichung wird entsprechend dem Verhältnis der Festwerte auf die Abgänge durch Umsatz bzw. Wiedereinsatz verteilt (Abweichungsaliquotierung). Gemäß der Formel (Anfangsbestand + Zugänge – Abgänge = Endbestand) ergeben sich dementsprechend auch modifizierte Abweichungen bei den Endbeständen. Demzufolge wirken sich die höheren Personalkosten nun auch auf die Bestandsveränderungen aus, entsprechend der Formel: Endbestand – Anfangsbestand = Bestandsveränderung.

4.4 Auswirkung auf das Betriebsergebnis

Die Erhöhung der Personalkosten in der Kostenplanung schlägt erwartungsgemäß bis auf das Betriebsergebnis durch. Interessanterweise verschlechtert sich das Betriebsergebnis allerdings nicht um die vielleicht erwarteten 8.854 EUR, die der Personalkostensteigerung um 10 % entsprechen, sondern nur um 3.982 EUR (die sich aus der Differenz von 44.947 EUR – 40.964 EUR ergeben).

Die Gründe für die Differenz liegen einerseits in den noch nicht ergebniswirksam gebuchten Erhöhungen der Personalnebenkosten in Höhe von 3.333 EUR, die ergebnisverbessernd vorerst noch als Saldo auf den Abgrenzungsaufträgen aufscheinen,[1] und andererseits in den 1.537 EUR, die noch als Abweichungen in der Bestandsveränderung der Halb- und Fertigfabrikate auf ihre Überführung in die Ergebnisrechnung warten.[2] Näheres zum Thema "Ergebnisrechnung" und zur Gegenüberstellung "Gesamtkostenverfahren" und "Umsatzkostenverfahren" gibt es in den nächsten beiden Beiträgen unserer Serie.

[1] Siehe Abb. 16 im Serienbeitrag zur Kontrolle der Kostenstellenkosten (Vikas, 2003b).
[2] Die 1.537 EUR ergeben sich als Differenz der Abweichungen der Endbestände WIP und Fertigwarenlager vor und nach der 10%igen Personalkostenerhöhung.

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