Annahme: Personalkosten um 10 % höher als zunächst angenommen

Diesem Abschnitt soll die Annahme zugrunde gelegt werden, dass sich sämtliche Istkosten für Personal – einschließlich der kalkulatorisch verrechneten Sozialaufwendungen auf Lohn und Gehalt – um 10 % erhöht haben, während die effektiv angefallenen Personalnebenkosten laut Ausgangsdaten Ist (vgl. Abb. 4) gleich geblieben sind. Außerdem wird unterstellt, dass vergessen wurde, das Instrument der Tarifabweichung zu nutzen, sodass die Kostenerhöhung sich – fälschlicherweise – voll in den Verbrauchsabweichungen niederschlägt. Den auf dieser Grundlage basierenden Kostenstellen-Soll-Ist-Kostenvergleich zeigt die Abb. 16.

Abb. 16: Soll-Ist-Kostenvergleich nach Änderung der Istkosten

  • Für alle Leserinnen und Leser, die auch gern mal selbst rechnen wollen: Nehmen Sie die Abb. 6 – Soll-Ist-Kostenvergleich der Kostenstellen – zur Hand und erhöhen Sie alle Istkostenpositionen mit Personalkostencharakter (Lohn, Gehalt, aber auch die Sozialaufwendungen) um 10 %. Die Sollkosten bleiben unverändert. Folgen Sie den Rechenschritten dieses Beitrages, indem Sie zunächst den Soll-Ist-Kostenvergleich der sekundären Kostenstellen bis zur Kostensatzermittlung abschließen (Achtung: simultaner Ansatz und Aufteilung der Abweichungen auf die beiden Bezugsgrößen der Kostenstelle A!) und berechnen Sie dann die Kostensätze der Fertigungsstellen.
  • Für mehr an einer systemgestützten Lösung interessierte Leserinnen und Leser: Öffnen Sie die Excel-Datei des Unternehmensmodells QUATTRO und erhöhen Sie dort alle Personalkosten (s.o.) um 10 %. Der Rechner wird möglicherweise darauf noch nicht reagieren. Gehen Sie in Excel auf Extras/Optionen/Berechnungen und markieren Sie dort das Kästchen „Iteration” und anschließend den Button „Neuberechnen”. Dann sollten Sie die gleichen Ergebnisse wie in Abb. 16 erhalten.

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