Die Hersteller sehen sich heute immer mehr mit Sonderwünschen von Kunden konfrontiert. Diese Sonderwünsche in Form von Teilevarianten sollen zudem oftmals innerhalb kürzester Zeit realisiert werden. Gleichzeitig sollen keine zusätzlichen Kosten durch Lagerhaltung und Kapitalbindung entstehen. Um diese Ziele zu erreichen wurde mit der Einführung von sog. Konsignationslagern begonnen. Durch die Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien wie Barcoding und RFID konnte die Effektivität und Wirtschaftlichkeit von Konsignationslagern noch weiter verbessert werden.

 
Hinweis

Konsignationslager: Definition

Der Begriff "Konsignationslager" bezeichnet ein produktionsnahes Lager beim Abnehmer, das durch einen beauftragten Dienstleister (z. B. Lieferanten oder Spediteur) geführt wird. Der Lieferant stellt in diesem Lager Waren zur Verfügung, die erst nach Entnahme bzw. Verbrauch durch den Abnehmer berechnet werden.

 
Praxis-Beispiel

Lieferanten erhalten eigene Lagerbereiche

Der Lieferant Schmid liefert C-Teile wie Schrauben, Kleinmaterialien und Kleinwerkzeuge an einen Automobilhersteller. Der Automobilhersteller stellt dem Lieferanten hierfür ein eigenes, exklusives Lager auf seinem Werksgelände zur Verfügung. Der Automobilhersteller kann allerdings andere besonders abgegrenzte und gekennzeichnete Lagerplätze für andere Lieferanten bereitstellen, die ebenfalls Konsignationslager beim Hersteller haben (z. B. ein Reifenlager).

5.1 Lieferungsablauf mit Konsignationslagervertrag

Der Ablauf der Lieferung mit einem Konsignationslagervertrag kann folgendermaßen ablaufen: Nach Abschluss des Vertrags liefert der Lieferant die vom Hersteller angeforderte Menge an Teilen in das Konsignationslager. Der Hersteller entnimmt die Teile nach Bedarf. Sobald die Teile vom Hersteller entnommen wurden wird der Lieferant über die Teilemenge und die Artikelart informiert. Daraufhin stellt der Lieferant die Rechnung über die entnommenen bzw. verbrauchten Teile.

In dem zu schließenden Konsignationslagervertrag sind die Entnahme der Waren durch den Käufer und die Bezahlung festgelegt. Zusätzlich zu den Punkten, die ähnlich wie in einem Rahmenvertrag festgelegt werden, müssen im Besonderen folgende Punkte im Konsignationslagervertrag festgelegt werden:

  • genaue Definition des Lagerraums;
  • Zugriffsberechtigung zu diesem Lagerraum;
  • Form der Bestandsführung (Käufer oder Lieferant);
  • Zahlungstermine (z. B. nach Entnahme oder nach Inventur);
  • Höchst- oder Mindestbestände;
  • ob das Lager nur als Konsignationslager benutzt werden darf oder auch für andere Zwecke;
  • dass nur die für den Abnehmer notwendigen Waren gelagert werden dürfen;
  • wer welche Versicherungen (Brandversicherung, Diebstahl, Wasserschaden etc.) zahlt;
  • Durchführung von Inventur, Kontrollen durch den Lieferanten;
  • Rücknahme von Teilen durch den Lieferanten;
  • Übermittlung der Daten vom Lieferanten an den Hersteller;
  • Kündigung des Vertrags;
  • Zahlungsfristen/Skonti, Rabatte, Schadenersatzansprüche.

In der Praxis kann es vorkommen, dass Artikel beschädigt werden oder nicht mehr auffindbar sind. Weiterhin können die Produkte einer technischen Alterung unterliegen oder aufgrund von Nachfrageverschiebungen nicht mehr einsetzbar sein. Auch für solche Fälle sind vertragliche Vorkehrungen zwischen Lieferant und Hersteller zu treffen.

5.2 Lagerhaltungskostensatz für ein Konsignationslager

Der Lagerhaltungskostensatz für ein Konsignationslager sieht folgendermaßen aus:

 
Kapitalbindungskosten, Versicherung gegen Feuer, Wasser und Diebstahl: 8 % – 10 %
Lagereinrichtung, Lagerhilfsmittel, Transportmittel, Transporthilfsmittel: 1,5 % – 2 %
Entsorgung: 1 % – 2 %
Steuern: 1 % – 3 %
Wertberichtigung für Verlust, Bruch, Verderb, Schwund, Alter: 13,5 – 22 %

Die Kapitalbindungskosten werden aber auch von den Kosten der Fremdfinanzierung der Waren beeinflusst. Die Kreditkosten sind momentan jedoch sehr niedrig, wodurch die Kapitalbindungskosten reduziert werden. Des Weiteren ist das Zahlungsziel des Herstellers wichtig, das 14 Tage aber auch 30 oder 60 Tage betragen kann.

Der vom Hersteller gewünschte Lieferbereitschaftsgrad beträgt meist 98-99 % . Der Lieferant ist in der Regel verpflichtet, immer einen Mindestbestand auf Lager zu halten.

 
Praxis-Beispiel

Vorteile für Hersteller und Kunden

Das Unternehmen Würth mit Sitz in Künzelsau hat über 100.000 Artikel im Sortiment. Hierzu gehören auch C-Teile, Werkzeuge, Installationsmaterial, Kfz-Kleinteile, Werkzeuge, Möbel- und Baubeschläge. Die Firma Würth bietet ihren Kunden ebenfalls Konsignationslager an. Deren Errichtung hängt allerdings von einem gewissen Mindestumsatz ab. Würth erzielte dadurch einen höheren Umsatz und eine höhere Kundenbindung. Die Kunden konnten ihre Kapitalbindung reduzieren und die Lieferbereitschaft erhöhen.

Für den Lieferanten ergeben sich durch den Einsatz von Konsignationslagern folgende Vorteile:

  • Erhöhung der Kundenbindung durch längerfristige Kooperation;
  • Erhalt eines Aufgeldes pro Artikel durch den Kunden;
  • Sicherung eines längerfristigen Auftragsbestands;
  • Fertigung und Transport in optimaler Losgröße;
  • Standardisierte Zahlungsabwicklung bzw. vere...

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