Zusammenfassung

 
Überblick

Die Schlagworte "Universal Parallel Accounting" (UPA) oder auch "Real-Time Value Chain Analysis" sind vor dem Hintergrund geplanter oder laufender S/4-Projekte mittlerweile geläufig. Dass in diesem Zusammenhang aber auch die über Jahrzehnte geübte und IFRS-bewährte Konzern-Währungsumrechnung (→ "modifizierte Stichtagsmethode") bezüglich ihrer Zukunftsfähigkeit zu hinterfragen ist, findet kaum Beachtung.

In diesem Beitrag wird aufgezeigt, warum das mit UPA möglich werdende Transaktional-Prinzip

  1. für eine Konzern-Währungsumrechnung durchaus IFRS-konform ist,
  2. die Steuerungstransparenz deutlich erhöht,
  3. das Inflation Accounting in Zukunft ersetzen könnte und
  4. überhaupt erst die währungstechnische Grundlage schafft, um einen kontinuierlichen Real-Time-Blick auf globale Wertschöpfungsketten zu ermöglichen.
 

1 Transaktionale Fremdwährungskonvertierung und -konsolidierung: Warum überhaupt?

In über Währungsräume hinweg konsolidierenden Unternehmen sind wir es gewohnt, dass die Umrechnung der Fremdwährung (Fx) auf Berichtswährung erst nach dem lokalen Abschluss der Tochtergesellschaften (TG) erfolgt; die Bilanzwerte zu Stichtagskursen, die Gewinn- und Verlustrechnung zu Durchschnittskursen (→ "modifizierte Stichtagsmethode"). Die daraus entstehenden, mathematisch bedingten Umrechnungs-Differenzen zwischen Bilanz und GuV werden direkt gegen Eigenkapital gebucht. Dies erfolgt über das "Cumulative Translation Adjustment" (CTA) Konto, welches Teil der Bilanzposition "Other Comprehensive Income" (OCI) ist. Ein Vorgehen, das im (Controlling-)Alltag wenig bekannt ist oder schlicht als geübte Accounting-Routine zur Kenntnis genommen wird.

Die Frage, warum fremdwährungsbasierte Geschäftsvorfälle innerhalb der TGs hingegen transaktional (= zum Zeitpunkt der Erfassung) und nicht mit Durchschnittskursen in die lokale Funktionswährung (FC) umgerechnet werden, wird selten gestellt. Und dass bei stark abwertender Fremdwährung (prominentes Beispiel aktuell ist die türkische Lira) besagte Differenzbuchung gegen Eigenkapital einen in der GuV nicht sichtbaren Substanzwertverlust darstellt, wird erst dann so richtig bewusst,

  1. wenn prüfungsseitig ein (nachgelagertes) Inflation Accounting eingefordert wird oder
  2. die rechtliche Ausgliederung eines Geschäftsbereichs ansteht, im Zuge dessen die teils sehr hohen CTA-Werte im Nachhinein (!) ursächlich den einzelnen Geschäftsvorfällen zuzuordnen sind.

Es drängt sich daher die Frage auf, ob eine transaktionale Konvertierung der Aufwände und Erträge (GuV) fremdwährungsführender TGs als Basis für die Konzernkonsolidierung nicht zu mehr Transparenz führen würde und warum es eine solche bis dato noch nicht gibt.

2 Warum sollte eine Diskussion gerade jetzt starten?

Grundsätzlich ist gemäß IFRS bezüglich ausländischer Konzerneinheiten zu unterscheiden in:

  1. Selbständige, als Investment zu betrachtende Beteiligungen: Hier kann die Währungsumrechnung komplett zu Stichtagskurs erfolgen.
  2. Integrierte, eng in die Wertschöpfungskette des Konzerns eingebundene Tochtergesellschaften: Hier sollte für alle Aufwands- und Ertragspositionen (GuV) die Zeitbezugsmethode (= transaktionale Konvertierung) zum Einsatz kommen, da eine Konzernkonsolidierung über Mutter- und Tochtergesellschaften hinweg die Ergebnis- und Vermögenssituation so darstellen soll, "als wäre es ein einziges Unternehmen" (s. Prof. Müller "Währungsumrechnung nach HGB, EStG und IFRS").

Anstatt der Zeitbezugsmethode trifft man in der Praxis jedoch durchweg auf die Anwendung unterschiedlicher Durchschnittskurse zur Umrechnung der GuV-Positionen. Dies ist schlichtweg der Tatsache geschuldet, dass es bis dato aufgrund fehlender ERP-Technologie viel zu aufwendig gewesen wäre, die Zeitbezugsmethode anzuwenden. Darum wurde die Durchschnittsmethode im IFRS als zulässige Vereinfachung definiert, aber NICHT als alternativlose Vorgabe.

Nun zeichnet sich mit der Entwicklung des Universal Parallel Accountings (UPA) eine technologische Lösung ab, welche eine kontinuierliche, transaktionale Konvertierung aller Geschäftsvorfälle ausländischer Tochtergesellschaften ermöglichen wird.

Bei Diskussionen rund um dieses Thema erfolgt sehr häufig der Hinweis darauf, dass die Vorgaben des IAS 21 ein solches Vorgehen nicht zulassen würden, da für die GuV-bezogene Umrechnung aus der lokalen Funktionalwährung in die Konzern-Berichtswährung nur mehr ein Durchschnittskurs zulässig sei. Übersehen wird hierbei, dass – wie oben beschrieben – die jahrelang geübte Konvertierungspraxis lediglich deswegen zur IFRS-"Regel" geworden ist, weil diese Vereinfachung technologisch alternativlos war.

Da in der Praxis ein Regelungsbedarf für diese neu entstehende Technologie bis dato nicht notwendig war, können konsolidierungstechnische Details noch gar nicht vollumfänglich geregelt sein (siehe Analogie zu noch nicht formulierten Verkehrsregeln fürs zukünftige autonome Fahren).

Noch ist die UPA-Entwicklung technisch nicht umsetzungsreif für den Einsatz in international agierenden Großkonzernen. D. h. es ist noch Zeit, um begleitend zu der technologischen Fertigstellung auch die Diskussion darüber zu beginnen, wie welche Sachverhal...

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