Zum Herausarbeiten einiger beispielhaft ausgewählter Problem-Aspekte der heutigen Umrechnungspraxis sollen im folgenden 4 stark simplifizierte "Use Cases" dienen.

 
Hinweis

Details zu den Beispielfällen stehen in einer Excel-Datei zur Verfügung

Begleitend zu der folgenden Kurzbeschreibung wurde für jeden dieser Beispielfälle ein detailliertes Buchungsbeispiel erstellt, welches in der Arbeitshilfe "Konzernkonsolidierung: Praxisbeispiele für aktuelle Transparenzprobleme durch Fremdwährungen" zur Verfügung steht.

Case 1: Kostenausweis in Konzern divergiert ggü. Einkaufswert in Konzernwährung

1. Bezieht eine fremdwährungsführende Tochtergesellschaft (TG) im Laufe des Monats eine Handelsware zu einem auf Gruppenwährung (GC = Group Currency) fixierten Einkaufspreis (Bsp. 100 GC), dann ist zum Zeitpunkt des Einkaufs dieser zum aktuellen Tageskurs (Bsp. 1:4) in die Funktionswährung (FC = Functional Currency) der TG umzurechnen (Bsp. 100 × 4 = 400 FC).

2. Bei Verkauf dieser Handelsware an Dritte erfolgt die entsprechende FC-basierte Verbrauchsbuchung in der GuV der TG. Am Monatsende werden die GuV-Daten der TG übertragen ans Konzernkonsolidierungssystem. Es erfolgt eine Umrechnung der FC-Werte zum inzwischen veränderten (kumulierten) Durchschnittskurs (Bsp. 1:5) von FC in GC (Bsp. 400 / 5 = 80 GC).

 
  Vorgang Kurs GC:FC Betrag
1 Tochtergesellschaft (TG) A kauft am 10. Handelsware in GC ein   100 GC
  Einkauf wird zum Tageskurs in FC umgerechnet und auf Bestand gelegt 1:4 400 FC
2 Handelsware wird an Dritte verkauft und mit FC-Wert als Materialaufwand gebucht.   400 FC
  FC-Wert f. Materialaufwand wird für Konzern-Konsolidierung zum Monatsende mit Durchschnittskurs umgerechnet. 1:5 80 GC
  → GC-Wertlücke zwischen Einkaufs- und Aufwandswert   -20 GC

Aus Gesamtkonzernsicht ("als wäre es ein einziges Unternehmen") müsste man erwarten, dass das von Dritten zum GC-Preis bezogene Material bei Verbrauch mit dem originären Bezugswert in der Konzern-GuV ausgewiesen wird (hier: 100 GC). Als Folge der Konvertierung zum Durchschnittskurs kommt es jedoch zu einer Wertveränderung (hier: von -20 GC), welche den GuV-Blick auf die tatsächlichen Einkaufseffekte trübt.

Übrigens, würde der Einkauf desselben Materials zum selben Preis über eine GC-führende TG getätigt werden, dann wäre der auf Konzernebene berichtete Wert tatsächlich identisch zum Einkaufswert. D.h. der GuV-Blick ist nicht nur getrübt, sondern kann theoretisch durch eine rein konzerninterne Festlegung der Einkaufs-TG beeinflusst werden.

Case 2: Konzernergebnis-wirksame Differenzen durch IC-Forderungen/ Verbindlichkeiten

Fakturiert in einem konzernweiten Fertigungsverbund eine GC-führende TG A ein selbst erstelltes Produkt an eine fremdwährungsführende TG B im Inter-Company (IC) Verhältnis auf Basis eines auf GC-fixierten IC-Transferpreises, dann entsteht ein rein gruppeninternes IC Forderungs-/Verbindlichkeitsverhältnis. Zu erwarten wäre, dass sich im Rahmen der IC-Schuldenkonsolidierung an jedem Monatsende diese beiden Positionen ergebnisneutral saldieren.

ABER de facto ist es so, dass die IC-warenempfangende Fremdwährungs-TG A die IC-Verbindlichkeit (Bsp. 120 GC) zum Zeitpunkt der Transaktion zum Tageskurs (Bsp. 1:4) in ihre lokale FC-Währung konvertiert (Bsp.: 120 × 4 = 480 FC). Wenn sich der FC-Kurs bis zum Monatsende verändert (Bsp.: 1:6), dann muss diese TG aufgrund des Fremdwährungs-Charakters der Verbindlichkeit selbige zum Stichtagskurs neu bewerten (Bsp.: 120 × 6 = 720 FC) und die Differenz zum ursprünglich verbuchten Wert (Bsp.: 480 – 720 = -240 FC) als Gegenposition in der GuV verbuchen ("Umbewertungsaufwand an Verbindlichkeiten"). Diese IC-bedingte Aufwandsposition wird im Zuge der Konzernkonsolidierung lediglich zum (kum.) Durchschnittskurs (Bsp.: 1:5) in GC konvertiert (Bsp.: -240 / 5 = -48 GC), jedoch NICHT neutralisiert.

 
  Vorgang Kurs GC:FC Betrag
1

TG A verkauft am 10. des Monats eigene Produkte an TG B.

Forderung bei TG A in GC
  120 GC
 

TG B kauft am 10. des Monats Produkte von TG A ein.

IC-Verbindlichkeiten bei TG B in FC
1:4 480 FC
2 Neu-Bewertung der IC-Verbindlichkeit der TG B am Monatsende in FC 1:6 720 FC
  → Aufwand aus Umbewertung GC-basierter IC-Verbindlichkeit in TG B   -240 FC
3 Konvertierung IC-Verbindl. TG B in GC (Stichtag) für Konzernkonsolid. 1:6 120 GC
  Konvert. Umbewertungsaufwand TG B in GC (Durchschnitt) für Konzernkonsolidierung 1:5 -48 GC
4 → Konsolidierung IC-Forderung (120 GC) versus IC-Verbindlichkeit (-120 GC)   0 GC
  → Konsolid. Aufwand aus (IC-)Verbindlichkeit   -48 GC

D.h. durch eine rein konzerninterne IC-Forderungs-/Verbindlichkeitsposition entsteht in der konsolidierten Konzern-GuV eine ergebniswirksame Aufwandsposition. IFRS-Grundprinzip der Konsolidierung "als wäre es ein Unternehmen" ist NICHT erfüllt.

Case 3: Vormonatsergebnisse werden an jedem neuen Monatsende (implizit) mit dem aktuellen Kumulationskurs multipliziert → kein konsistentes Real-Time Reporting möglich

In den Reihen der DAX-Konzerne kommt bei ca. 60 % der Untern...

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