Zum Herausarbeiten einiger beispielhaft ausgewählter Problem-Aspekte der heutigen Umrechnungspraxis sollen im folgenden 4 stark simplifizierte "Use Cases" dienen.
Details zu den Beispielfällen stehen in einer Excel-Datei zur Verfügung
Begleitend zu der folgenden Kurzbeschreibung wurde für jeden dieser Beispielfälle ein detailliertes Buchungsbeispiel erstellt, welches in der Arbeitshilfe "Konzernkonsolidierung: Praxisbeispiele für aktuelle Transparenzprobleme durch Fremdwährungen" zur Verfügung steht.
Case 1: Kostenausweis in Konzern divergiert ggü. Einkaufswert in Konzernwährung
1. Bezieht eine fremdwährungsführende Tochtergesellschaft (TG) im Laufe des Monats eine Handelsware zu einem auf Gruppenwährung (GC = Group Currency) fixierten Einkaufspreis (Bsp. 100 GC), dann ist zum Zeitpunkt des Einkaufs dieser zum aktuellen Tageskurs (Bsp. 1:4) in die Funktionswährung (FC = Functional Currency) der TG umzurechnen (Bsp. 100 × 4 = 400 FC).
2. Bei Verkauf dieser Handelsware an Dritte erfolgt die entsprechende FC-basierte Verbrauchsbuchung in der GuV der TG. Am Monatsende werden die GuV-Daten der TG übertragen ans Konzernkonsolidierungssystem. Es erfolgt eine Umrechnung der FC-Werte zum inzwischen veränderten (kumulierten) Durchschnittskurs (Bsp. 1:5) von FC in GC (Bsp. 400 / 5 = 80 GC).
Vorgang | Kurs GC:FC | Betrag | |
---|---|---|---|
1 | Tochtergesellschaft (TG) A kauft am 10. Handelsware in GC ein | 100 GC | |
Einkauf wird zum Tageskurs in FC umgerechnet und auf Bestand gelegt | 1:4 | 400 FC | |
2 | Handelsware wird an Dritte verkauft und mit FC-Wert als Materialaufwand gebucht. | 400 FC | |
FC-Wert f. Materialaufwand wird für Konzern-Konsolidierung zum Monatsende mit Durchschnittskurs umgerechnet. | 1:5 | 80 GC | |
→ GC-Wertlücke zwischen Einkaufs- und Aufwandswert | -20 GC |
Aus Gesamtkonzernsicht ("als wäre es ein einziges Unternehmen") müsste man erwarten, dass das von Dritten zum GC-Preis bezogene Material bei Verbrauch mit dem originären Bezugswert in der Konzern-GuV ausgewiesen wird (hier: 100 GC). Als Folge der Konvertierung zum Durchschnittskurs kommt es jedoch zu einer Wertveränderung (hier: von -20 GC), welche den GuV-Blick auf die tatsächlichen Einkaufseffekte trübt.
Übrigens, würde der Einkauf desselben Materials zum selben Preis über eine GC-führende TG getätigt werden, dann wäre der auf Konzernebene berichtete Wert tatsächlich identisch zum Einkaufswert. D.h. der GuV-Blick ist nicht nur getrübt, sondern kann theoretisch durch eine rein konzerninterne Festlegung der Einkaufs-TG beeinflusst werden.
Case 2: Konzernergebnis-wirksame Differenzen durch IC-Forderungen/ Verbindlichkeiten
Fakturiert in einem konzernweiten Fertigungsverbund eine GC-führende TG A ein selbst erstelltes Produkt an eine fremdwährungsführende TG B im Inter-Company (IC) Verhältnis auf Basis eines auf GC-fixierten IC-Transferpreises, dann entsteht ein rein gruppeninternes IC Forderungs-/Verbindlichkeitsverhältnis. Zu erwarten wäre, dass sich im Rahmen der IC-Schuldenkonsolidierung an jedem Monatsende diese beiden Positionen ergebnisneutral saldieren.
ABER de facto ist es so, dass die IC-warenempfangende Fremdwährungs-TG A die IC-Verbindlichkeit (Bsp. 120 GC) zum Zeitpunkt der Transaktion zum Tageskurs (Bsp. 1:4) in ihre lokale FC-Währung konvertiert (Bsp.: 120 × 4 = 480 FC). Wenn sich der FC-Kurs bis zum Monatsende verändert (Bsp.: 1:6), dann muss diese TG aufgrund des Fremdwährungs-Charakters der Verbindlichkeit selbige zum Stichtagskurs neu bewerten (Bsp.: 120 × 6 = 720 FC) und die Differenz zum ursprünglich verbuchten Wert (Bsp.: 480 – 720 = -240 FC) als Gegenposition in der GuV verbuchen ("Umbewertungsaufwand an Verbindlichkeiten"). Diese IC-bedingte Aufwandsposition wird im Zuge der Konzernkonsolidierung lediglich zum (kum.) Durchschnittskurs (Bsp.: 1:5) in GC konvertiert (Bsp.: -240 / 5 = -48 GC), jedoch NICHT neutralisiert.
Vorgang | Kurs GC:FC | Betrag | |
---|---|---|---|
1 | TG A verkauft am 10. des Monats eigene Produkte an TG B. Forderung bei TG A in GC |
120 GC | |
TG B kauft am 10. des Monats Produkte von TG A ein. IC-Verbindlichkeiten bei TG B in FC |
1:4 | 480 FC | |
2 | Neu-Bewertung der IC-Verbindlichkeit der TG B am Monatsende in FC | 1:6 | 720 FC |
→ Aufwand aus Umbewertung GC-basierter IC-Verbindlichkeit in TG B | -240 FC | ||
3 | Konvertierung IC-Verbindl. TG B in GC (Stichtag) für Konzernkonsolid. | 1:6 | 120 GC |
Konvert. Umbewertungsaufwand TG B in GC (Durchschnitt) für Konzernkonsolidierung | 1:5 | -48 GC | |
4 | → Konsolidierung IC-Forderung (120 GC) versus IC-Verbindlichkeit (-120 GC) | 0 GC | |
→ Konsolid. Aufwand aus (IC-)Verbindlichkeit | -48 GC |
D.h. durch eine rein konzerninterne IC-Forderungs-/Verbindlichkeitsposition entsteht in der konsolidierten Konzern-GuV eine ergebniswirksame Aufwandsposition. IFRS-Grundprinzip der Konsolidierung "als wäre es ein Unternehmen" ist NICHT erfüllt.
Case 3: Vormonatsergebnisse werden an jedem neuen Monatsende (implizit) mit dem aktuellen Kumulationskurs multipliziert → kein konsistentes Real-Time Reporting möglich
In den Reihen der DAX-Konzerne kommt bei ca. 60 % der Untern...
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