Rz. 21

Bezüglich der Aufbereitung der Konzern-Kapitalflussrechnung betreffend der Zahlungsströme aus Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern zu den Tätigkeitsbereichen nach DRS 21 und IAS 7 wird auf "Kapitalflussrechnung", Rz. 59 ff. verwiesen. Wesentliche konzernspezifische Besonderheiten bestehen nicht, allerdings ist mit ED/2019/7 bereits ein Entwurf vom IASB vorgelegt worden, der die Ausweiswahlrechte im IAS 7 weitgehend streichen will.[1]

[1] Vgl. Dilßner/Müller/Saile, CM 4/2020, S. 12 ff.

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