Will man Steuerzahlungen in der Investitionsplanungsrechnung berücksichtigen, sollte man in folgender Schrittfolge vorgehen:

  1. Bestimmung der Zahlungsreihe der Investition ohne Steuern.
  2. Feststellung des erwarteten Beitrags der Investition zu den Steuerbemessungsgrundlagen der für die Investition wirksamen Steuerarten.
  3. Multiplikation der Beiträge zu den Steuerbemessungsgrundlagen mit den jeweiligen Steuersätzen.
  4. Ergänzung der Zahlungsreihe der Investition durch die in Schritt 3 errechneten Steuerwirkungen.
  5. Berechnung der gewünschten Kennziffern, z. B. des Endkapitalwerts und der Amortisationsdauer, auf Basis der um die Steuerzahlung korrigierten Zahlungsreihe der Investition. Hierbei wird mit dem Netto-Kalkulationszinssatz gerechnet:

 
Netto-Kalkulationssatz = Brutto-Kalkulationssatz  
  * (1 - Gewinnsteuersatz)  

Da die zukünftigen Beiträge zu den Steuerbemessungsgrundlagen und die zukünftigen Steuersätze nicht exakt vorherzusagen sind, kann die Steuerwirkung geplanter Investitionen nur angenähert erfasst werden.

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