Die Zugangsbewertung des sachlichen und immateriellen Anlagevermögens ist im Wesentlichen geregelt:

  • hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten und Herstellungskosten in IAS 16 für Sachanlagevermögen und in IAS 38 für immaterielles Anlagevermögen,
  • hinsichtlich der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen in IAS 23,
  • hinsichtlich der Behandlung öffentlicher Investitionszuwendungen in IAS 20.

Daneben ist IAS 21 für Anschaffungen in Fremdwährungen zu beachten.

Die Unterschiede zur handelsrechtlichen Bewertung liegen vor allem in folgenden Bereichen:

  • andere Gewinnrealisierungsgrundsätze beim Tausch,
  • Einbeziehung von Rückbauverpflichtungen in die Anschaffungs-/Herstellungskosten,
  • Aktivierungspflicht für Fremdkapitalkosten.

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