Die Zugangsbewertung des sachlichen und immateriellen Anlagevermögens ist im Wesentlichen geregelt:
- hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten und Herstellungskosten in IAS 16 für Sachanlagevermögen und in IAS 38 für immaterielles Anlagevermögen,
- hinsichtlich der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen in IAS 23,
- hinsichtlich der Behandlung öffentlicher Investitionszuwendungen in IAS 20.
Daneben ist IAS 21 für Anschaffungen in Fremdwährungen zu beachten.
Die Unterschiede zur handelsrechtlichen Bewertung liegen vor allem in folgenden Bereichen:
- andere Gewinnrealisierungsgrundsätze beim Tausch,
- Einbeziehung von Rückbauverpflichtungen in die Anschaffungs-/Herstellungskosten,
- Aktivierungspflicht für Fremdkapitalkosten.
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