Ist der Grund für die Garantieleistungsverpflichtung entfallen, muss die Rückstellung sowohl nach Handelsrecht als auch nach Steuerrecht aufgelöst werden.[1]

 
Praxis-Beispiel

Buchungstechnisch erfolgt jährlich eine Anpassung

Für das Wirtschaftsjahr 01 wurde eine Rückstellung i. H. v. 17.922 EUR bilanziert. Im Wirtschaftsjahr 02 kann lediglich eine Rückstellung von 15.000 EUR gebildet werden.

Um die exakte Rückstellung für das Wirtschaftsjahr 02 zu bilanzieren, muss lediglich der Differenzbetrag von 2.922 EUR ausgebucht werden.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
0974 Rückstellung für Garantieleistung 2.922 2735 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.922
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
3090 Rückstellung für Garantieleistung 2.922 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.922
 
Wichtig

Entscheidend ist die Passivierung in der Handelsbilanz

Wurde in der Handelsbilanz keine Rückstellung für Garantieleistungsverpflichtungen ausgewiesen, darf in der Steuerbilanz ebenfalls keine Rückstellung ausgewiesen werden.[2]

 
Hinweis

Genderhinweis

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im gesamten Text die männliche Sprachform verwendet. Diese schließt alle Geschlechter nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) ein und soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

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