Abschreibungen, die an die Stelle der ansonsten obligatorischen steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung treten, werden als erhöhte Absetzungen bezeichnet. Sie sind zu unterscheiden von den Sonderabschreibungen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung in Anspruch genommen werden können.

Das heute geltende Einkommensteuerrecht kennt erhöhte Absetzungen nur noch bei Herstellungsarbeiten an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7h EStG und bei Herstellungsarbeiten an Baudenkmalen nach § 7i EStG.

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