Die Materialgemeinkosten und die Fertigungsgemeinkosten sind nicht direkt zuordnungsfähige Aufwendungen. Sie werden nach bestimmten Schlüsseln den Stellen zugeordnet, bei denen sie verursacht wurden. Die anteiligen Aufwendungen für folgende Kosten sind mit einzubeziehen:

  • Lagerhaltung, Transportkosten zur Materialbeschaffung,
  • Prüfung des Fertigungsmaterials,
  • Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung,
  • Werkzeuglager,
  • Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherungen,
  • Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen der Fertigungsstätten,
  • Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen Arbeitnehmer abgerechnet werden,
  • Tätigkeitsvergütung,[1] die dem Gesellschafter von der Gesellschaft für die Bauaufsicht und die Koordination der Handwerker im Zusammenhang mit der Herstellung eines Wirtschaftsguts gewährt wird, gehört nicht zur eigenen Arbeitsleistung,[2] jedoch zu den Herstellungskosten,
  • Hilfsstoffe, die für die Herstellung erforderlich sind (Schrauben, Dübel, Schmierstoffe).

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