Eines der am meisten diskutierten Themen der letzten Jahre ist die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen und Geschäften und wie diese ihren Niederschlag in der Rechnungslegung von Unternehmen findet. In dieser Hinsicht hat sich im Jahr 2023 einiges getan. Dies ist aber überwiegend auf europäischer Ebene geschehen. Zum 5.1.2023 ist die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie ist bis 6.7.2024 in deutsches Recht umzusetzen, was bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geschehen ist. Ein Gesetzesentwurf ist angekündigt, liegt aber noch nicht vor. Die Konkretisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD soll über verpflichtend zu beachtende EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards erfolgen, die als Delegierte Verordnungen bekannt gemacht werden. Die ESRS sind konkret auf die Anforderungen der CSRD angepasst und von allen berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.

Die EU-Kommission hat am 31.7.2023 einen Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards ESRS veröffentlicht (Europäische Kommission, Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung v. 31.7.2023, C(2023) 5303 final).

Nach Art. 5 CSRD ist die Anwendung wie folgt vorgesehen:

  • Bereits 2024 werden die neuen Berichterstattungserfordernisse von den schon bislang nach den § 289b und § 315b HGB verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitenden anzuwenden sein.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2025 haben alle großen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften in der EU Daten über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschen und den Planeten und alle Nachhaltigkeitsrisiken, denen sie ausgesetzt sind, offenzulegen. Dies gilt auch für alle konzernrechnungslegungspflichtigen Mutterunternehmen für den Konzernlagebericht.
  • Ab 2026 sind dann auch kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet. Nicht-EU-Unternehmen mit erheblicher Tätigkeit in der EU (mit einem Umsatz von über 150 Millionen EUR in der EU) müssen ebenfalls die Anforderungen erfüllen.
 

Literaturtipps

Weiterführende Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie hier:

Müller/Müller, in Kußmaul/Müller, Handbuch der Bilanzierung Online, Nachhaltigkeitsberichterstattung: Überblick, HI15217919

Freiberg/Lanfermann, Haufe ESRS-Kommentar, 1. Aufl. 2023

Freiberg/Bruckner, Corporate Sustainability – Kompass für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, 2. Aufl. 2023

Engelien u.a., Nachhaltigkeit im Unternehmen – So gelingt der Einstieg

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