Zusammenfassung

Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den vergangenen Jahren zu einer wachsenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die unternehmerische Verantwortung geführt. Unternehmen haben zudem im Zuge von vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrisen an gesellschaftlichem Vertrauen eingebüßt. Zunehmend wurden und werden daher höhere Anforderungen an die Rechenschaftslegung von Unternehmen gestellt, die über eine reine Berichterstattung der ökonomischen Leistung hinausgehen. Diese herausfordernde Entwicklung wird von vielen Unternehmen aber auch als Chance angesehen, ihr nachhaltiges Engagement i. S. e. externen Positionierung darzustellen und dieses Engagement letztlich selbst sogar zu monetarisieren (§ 8 Rz 211).

 

Rz. 1

Bereits in den 1970er-Jahren führte ein zunehmendes Interesse der Öffentlichkeit für unternehmerische Verantwortung dazu, dass Unternehmen neben der Rechenschaftslegung zu ökonomischen Aspekten anhand von Jahres- und Konzernabschlüssen auch eine Berichterstattung über soziale Aspekte in Form von freiwillig erstellten Personal- oder Sozialberichten zur Verfügung stellten. In der Folge wurden verstärkt gesellschaftliche und unternehmerische Themenstellungen der Ökologie durch Umweltberichte oder alle 3 Themenkomplexe in kombinierter Form veröffentlicht.

 

Rz. 2

Unter Bezug auf die Brundtland-Definition der 1980er-Jahre hinsichtlich eines neueren, umfassenden Nachhaltigkeitsverständnisses kann ein nachhaltig geführtes und agierendes Unternehmen als ein "Unternehmen, das die Bedürfnisse seiner Anspruchsgruppen erfüllt, ohne zu riskieren, dass das Unternehmen die Bedürfnisse zukünftiger Interessengruppen nicht erfüllen kann", angesehen werden.[1]

 

Rz. 3

Als Folge dieses neueren holistischen Verständnisses von Nachhaltigkeit veröffentlichten Unternehmen in den vergangenen Jahren zum Erhalt und zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz und Reputation immer mehr auf freiwilliger Basis aufgestellte Nachhaltigkeitsberichte. Diese beinhalten u. a. entscheidungsrelevante Informationen über ökonomische, aber auch ökologische und soziale Aspekte der Unternehmenstätigkeit und damit über die vergangenen und künftigen Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeit auf die Ziele einer gesamtgesellschaftlichen nachhaltigen Entwicklung.

 

Rz. 4

Zu den Adressaten der Rechenschaftslegung über Aspekte der Nachhaltigkeit zählen interne und externe Stakeholdergruppen, wie Anteilseigner, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, die interessierte Öffentlichkeit sowie weitere Menschen und Organisationen, die von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens beeinflusst werden.

 

Rz. 5

Diverse Organisationen haben in den letzten beiden Dekaden sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene sog. Rahmenwerke oder Empfehlungen für die Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten erarbeitet und publiziert, die den Unternehmen häufig als Leitplanken der Berichterstattung dienen (§ 8).

 

Rz. 6

Herkömmliche Finanzberichterstattungen i. S. v. Jahres- und Konzernabschlüssen können als überwiegend vergangenheitsorientierte Berichterstattungen angesehen werden. Damit werden z. B. Investoren Informationen über tendenziell kurzfristige Anlagehorizonte bereitgestellt. Darüber hinaus werden von dieser Art der Berichterstattungen nicht alle wesentlichen Werttreiber der Unternehmen erfasst. Nichtfinanzielle Sachverhalte, die ebenfalls unmittelbar oder mittelbar den Unternehmenserfolg beeinflussen, werden hier kaum berücksichtigt, wodurch diese Form der Unternehmenspublizität den heutigen holistischen Anforderungen allein kaum mehr entsprechen kann.

 

Rz. 7

Diese Tatsache sah auch der Gesetzgeber als kritisch an, so dass nichtfinanzielle Informationen in den letzten Jahren Eingang in die gesetzlich verpflichtende Berichterstattung (innerhalb von Lageberichten) gefunden haben. So wurde der Rechtsrahmen der Finanzberichterstattung z. B. bereits mit dem BilReG[2] sukzessive weiterentwickelt. Mit dem BilReG wurden große Kapitalgesellschaften und Konzerne verpflichtet, in ihre Lageberichterstattung zur Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft auch die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren mit einzubeziehen, sofern diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind. Sollten sich Aspekte der Nachhaltigkeit wesentlich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens oder Konzerns auswirken, sind zudem in der Lageberichterstattung Angaben über die künftige Entwicklung zu tätigen.

 

Rz. 8

In der Folge wurden durch das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) für nach dem 31.12.2016 beginnende Geschäftsjahre bestimmte große Unternehmen von öffentlichem Interesse verpflichtet, ihren Lagebericht durch eine sog. nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern (§ 9 Rz 1 f.).[3]

 

Rz. 9

Weitergehende Entwicklungen zeichnen sich bereits durch die am 10.11.2022 durch das Europäische Par...

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