Bäder und Duschräume, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Dagegen sind Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, oder mit denen ein Gewerbe betrieben wird, z. B. in Badeanstalten, Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und nicht Betriebsvorrichtungen.[3] S. a. "Eissportstadien, -hallen, -zentren", "Golfplätze", "Reithallen", "Schwimmbäder", "Sportplätze und Sportstadien", "Squashhallen", "Tennisplätze und -hallen", "Turn-, Sport- und Festhallen".

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