Anzahlungen sind Vorleistungen eines Vertragsteils auf schwebende Geschäfte, bei denen die von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung und Leistung noch aussteht.[1]

 
Praxis-Beispiel

Abschlagsrechnung

Kunde K bestellt am 1.2.2023 eine Maschine für sein Verpackungsunternehmen beim Hersteller H. Beide haben ihren Sitz im Inland. Vereinbarungsgemäß erteilt der Hersteller H am 1.7. eine Abschlagsrechnung i. H. v. 100.000 EUR zzgl. 19.000 EUR USt, die der Kunde K mit Banküberweisung am 15.7.2023 bezahlt.

Erfolgt die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist im Zeitpunkt der Bestellung aus Sicht des Kunden K noch nichts zu veranlassen. Die geleistete Anzahlung ist nach § 266 Abs. 2 A II 4 HGB, § 5 Abs. 1 EStG als Anzahlung auf Sachanlagen erst im Zeitpunkt des Mittelabflusses zu erfassen. Ebenso verhält es sich beim Hersteller H. Dieser weist bei Zahlungseingang eine Verbindlichkeit aus.

Bei Bilanzierenden ist somit im Zeitpunkt der Bezahlung bzw. des Zahlungseingangs zu bilanzieren.

 
Praxis-Beispiel

Buchungssätze beim Bilanzierenden

Beispiel (s. o.): Kunde K bestellt am 1.2.2023 eine Maschine für sein Verpackungsunternehmen beim Hersteller H. Beide haben ihren Sitz im Inland. Vereinbarungsgemäß erteilt der Hersteller H am 1.7. 2023 eine Abschlagsrechnung i. H. v. 100.000 EUR zzgl. 19.000 EUR USt, die der Kunde K mit Banküberweisung am 15.7.2023 bezahlt. Am 1.2.2024 erhält K folgende Schlussrechnung:

Kunde K Datum: 1.2.2024

Schlussrechnung

für die Lieferung einer Verpackungsmaschine berechnen wir:

 
Maschine 150.000 zzgl. 28.500(19 % USt)
abzgl. AZ vom 15.7.2023 100.000 zzgl. 19.000 (19 % USt)
verbleibender Betrag: 50.000 zzgl. 9.500 (19 % USt)

Die Maschine wird mit Rechnungsdatum am 1.2.2024 geliefert und in Betrieb genommen. Die Schlussrechnung wird am 1.3.2024 bezahlt.

Buchungssätze Kunde K:

15.7.2023: bei Bezahlung der Abschlagsrechnung

 
Konto SKR 03 (SKR 04) Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 (SKR 04) Haben Kontenbezeichnung Betrag
0299 (0780) Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen 100.000 1200 (1800) Bank 119.000
      1576 (1406) Vorsteuer 19.000

1.2.2024: bei Eingang der Schlussrechnung und Lieferung der Maschinen

 
Konto SKR 03 (SKR 04) Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 (SKR 04) Haben Kontenbezeichnung Betrag
0210 (0440) Maschinen 150.000 7xxxx Kreditor H 178.500
1576 (1406) Vorsteuer 28.500      

Zusätzlich ist die Anzahlung zu stornieren, damit einerseits der verbleibende Vorsteuerabzug aus der Schlussrechnung in zutreffender Höhe (28.500 ./. 19.000 = 9.500) und der Kreditor H nach Abzug der Anzahlung in zutreffender Höhe (178.500 ./. 119.000 = 59.500) verbleibt.

 
Konto SKR 03 (SKR 04) Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 (SKR 04) Haben Kontenbezeichnung Betrag
7xxxx Kreditor H 119.000 0299 (0780) Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen 100.000
      1576 (1406) Vorsteuer 19.000

1.3.2024: bei Bezahlung der Schlussrechnung

 
Konto SKR 03 (SKR 04) Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 (SKR 04) Haben Kontenbezeichnung Betrag
7xxxx Kreditor H 59.500 1200 (1800) Bank 59.500

Buchungssätze Hersteller H:

15.7.2023: bei Eingang der Abschlagsrechnung

 
Konto SKR 03 (SKR 04) Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 (SKR 04) Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 (1800) Bank 119.000 1719 (3280) erhaltene Anzahlung auf Bestellungen 100.000
      1776 (3806) Umsatzsteuer 19.000

Ausweis nach 266 Abs. 3 C 3. HGB als Verbindlichkeiten oder offen abgesetzt unter Vorräten nach § 266 Abs. 2 A II 4. i. V. m. § 268 Abs. 5 S. 2 HGB.

1.2.2024: bei Erstellung der Schlussrechnung und Lieferung der Maschinen

 
Konto SKR 03 (SKR 04) Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 (SKR 04) Haben Kontenbezeichnung Betrag
1xxxx Debitor K 178.500 8000 (4000) Erlöse 150.000
      1776 (3806) Umsatzsteuer 28.500
 
Konto SKR 03 (SKR 04) Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 (SKR 04) Haben Kontenbezeichnung Betrag
1719 (3280) erhaltene Anzahlung auf Bestellungen 100.000 1xxxx Debitor K 119.000
1776 (3806) Umsatzsteuer 19.000      

Zusätzlich ist die AZ zu stornieren, damit einerseits die Umsatzsteuer aus der Schlussrechnung in zutreffender Höhe (28.500 ./. 19.000 = 9.500) und der Debitor K nach Abzug der Anzahlung in zutreffender Höhe (178.500 ./. 119.000 = 59.500) verbleibt.

1.3.2024 bei Bezahlung der Schlussrechnung

 
Konto SKR 03 (SKR 04) Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 (SKR 04) Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 (1800) Bank 59.500 1xxxx Debitor K 59.500
 
Praxis-Tipp

Nettomethode

Die hier dargestellten Buchungen entsprechen der sog. Nettomethode, d. h. die erhaltene Anzahlung ist mit dem Nettowert (100.000 EUR) und die bereits im Zeitpunkt der Vereinnahmung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG entstandene USt gesondert i. H. v. 19.000 EUR erfasst. Erfolgt die Buchung nach der Bruttomethode (Buchung als erhaltene Anzahlung i. H. v. 119.000) ist die USt gesondert über Aufwand zu buchen. Dieser Aufwand ist allerdings nach § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 EStG aktiv abzugrenzen und ein ARAP zu...

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