Bei der hinreichenden Sicherheit (reasonable assurance) handelt es sich um eine Prüfungstiefe zur Erlangung eines Prüfungsurteils durch einen externen Prüfer, die derzeit noch selten i. R. v. Beauftragungen zur Prüfung von gesetzlichen oder freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungen vereinbart wird. Die Prüfungshandlungen sind deutlich umfangreicher als bei einer begrenzten Sicherheit (s. Begrenzte Sicherheit) und bestehen neben analytischen Prüfungshandlungen u. a. aus umfassenden Einzelfallprüfungshandlungen

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