Nach intensiven politischen Diskussionen hat der deutsche Gesetzgeber im Juli 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bzw. LkSG) erlassen, welches am 1.1.2023 in Kraft tritt. Infolge des LkSG sind große Unternehmen in der Pflicht, substanzielle Änderungen ihrer (bestehenden) Compliance-Management-Systeme vorzunehmen und insbes. eine menschenrechtliche Due Diligence ihrer Lieferkette zu etablieren.

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