Rz. 8

Vorbehaltlich einer gesetzlich verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es Unternehmen freigestellt, ob und, falls ja, nach welchem Rahmenwerk und unter Verwendung welcher Guidance die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt (siehe zur Auswahl der zur Verfügung stehenden Rahmenwerke und Guidance § 8). Die Verwendung ist nicht zwingend auf nur ein Rahmenwerk etc. begrenzt. Auch bei der derzeitigen Verpflichtung zu einer nichtfinanziellen Erklärung sieht der Gesetzgeber i. R. d. Aufstellung grds. die Nutzung von Rahmenwerken durch die Unternehmen vor (§ 9 Rz 25 ff.).

 

Rz. 9

Eine Pflicht zu einer externen Prüfung der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist derzeit indes weder im europäischen noch im deutschen Recht verankert. Diese Verpflichtung ist aber i. R. d. CSRD vorgesehen (§ 9 Rz 73). Zahlreiche Unternehmen lassen bereits heute ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung extern prüfen.[1] Dabei bedeutet eine Prüfung stets einen prüferischen Vergleich von einem Ist-Objekt zu einem Soll-Objekt. Vor diesem Hintergrund soll nachfolgend eine Hilfestellung gegeben werden, welche Rahmenwerke bzw. Guidance für welche Unternehmen Verwendung finden können. Falls eine externe Prüfung der Berichterstattung stattfinden soll, wird aufgezeigt, welche grds. Anforderungen auf den Aufsteller der Berichterstattung zukommen.

 

Rz. 10

Für die Unternehmen bestehen vielfältige Möglichkeiten zur Nutzung von Rahmenwerken und/oder Hilfestellungen bei der Aufstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Um Anwendern eine indikative Entscheidungshilfe zu geben, enthält Abb. 3 eine kriterienbasierte Zuordnung, welche Initiativen grds. zur Anwendung geeignet erscheinen. Eine Verpflichtung zur Anwendung besteht indes, vorbehaltlich der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD und den damit verbundenen ESRS, nicht. Alle Initiativen stehen allen (potenziellen) Anwendern zur Verfügung. Die Entscheidung darüber kann nur unternehmensindividuell getroffen werden:

Abb. 3: Übersicht der Initiativen

[1] Vgl. BDO & Kirchhoff, DAX 160-Studie 2022: Nachhaltigkeit im Wandel – die nichtfinanzielle Berichterstattung im DAX 160,, www.bdo.de/de-de/insights-de/weitere-veroffentlichungen/studien/esg-faktoren-in-der-verguetungsgestaltung-draengen-vorstaende-zu-nachhaltiger-unternehmensfuehrung, abgerufen am 3.1.2023.

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