Verstöße gegen den Verhaltenskodex sollten in allen Fällen aufgegriffen werden und angemessene Maßnahmen zur Folge haben (Konsequenzenmanagement). Hierbei sollten ganz bewusst nicht nur die bei Fehlverhalten zulässigen bzw. gebotenen arbeitsrechtlichen Sanktionen im Vordergrund stehen, sondern – soweit vertretbar – auch Erläuterungs- und Beratungsgespräche mit Führungskräften und/oder dem Compliance-Beauftragten. Compliance-veranlasste Reaktionen gegenüber Mitarbeitern und Führungskräften sollten nicht erst bei ausdrücklichen Regelverstößen stattfinden, sondern auch schon im Vorfeld bei fragwürdigem Verhalten. Sie sollten insbesondere auch Compliance-relevante Organisations- oder Führungsschwächen einbeziehen. Das ist unter Präventions- und Führungsgesichtspunkten wichtig. Ferner schützt sich der Arbeitgeber davor, dass im Ernstfall Kündigungen von Arbeitnehmern trotz schwerwiegender Compliance-Verstöße unter Hinweis auf eine Mitverantwortung des Arbeitgebers für unwirksam erklärt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Compliance Office Online. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge