(1) Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter stellen im Lobbyregister die folgenden Informationen bereit:

 

1.

wenn sie natürliche Personen sind

 

a)

Familienname, Vorname, optional der akademische Grad, optional der Künstler- oder Ordensname,

 

b)

Geburtsdatum und Geburtsort,

 

c)

Anschrift,

 

d)

elektronische Kontaktdaten,

 

e)

gegebenenfalls die Firma oder Bezeichnung des Unternehmens,

 

f)

Mitgliedschaften, die im Zusammenhang mit der Interessenvertretung stehen,

 

g)

Familienname, Vorname, optional der akademische Grad, optional der Künstler- oder Ordensname der Personen, die mit der Interessenvertretung nicht nur bei Gelegenheit betraut sind und die Interessenvertretung unmittelbar ausüben,

 

2.

wenn sie juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen sind

 

a)

Firma, Name oder Bezeichnung der Organisation, deren Webseite, elektronische Kontaktdaten, Anschrift und gegebenenfalls die Anschrift und die elektronischen Kontaktdaten der Geschäftsstelle am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung,

 

b)

Rechtsform oder Art der Organisation,

 

c)

Familienname, Vorname, optional der akademische Grad, optional der Künstler- oder Ordensname und elektronische Kontaktdaten aller gesetzlichen Vertretungen oder sonstigen vertretungsberechtigen Personen,

 

d)

Familienname, Vorname, optional der akademische Grad, optional der Künstler- oder Ordensname der Personen, die mit der Interessenvertretung nicht nur bei Gelegenheit betraut sind und die Interessenvertretung unmittelbar ausüben,

 

e)

Mitgliederzahl, aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Organisationen,

 

f)

Mitgliedschaften, die im Zusammenhang mit der Interessenvertretung stehen,

 

g)

optional für juristische Personen des öffentlichen Rechts die Angabe, mit der Wahrnehmung von Interessenvertretung im Sinne von § 1 Absatz 3 gesetzlich beauftragt zu sein,

 

3.

bei den in den Nummern 1 und 2 Buchstabe c und d aufgeführten natürlichen Personen ergänzend allgemeine Angaben

 

a)

über ein aktuell oder zuletzt wahrgenommenes Amt als Mitglied der Bundesregierung, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,

 

b)

über ein aktuell oder zuletzt wahrgenommenes Amt als Parlamentarische Staatssekretärin oder Parlamentarischer Staatssekretär, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,

 

c)

über eine aktuell oder zuletzt bestehende Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, sofern die Person nicht zugleich ein Amt nach Buchstabe a oder b wahrgenommen hat,

 

d)

über eine aktuell oder zuletzt ausgeübte Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,

 

e)

über eine aktuell oder zuletzt ausgeübte Funktion für eine Fraktion oder Gruppe im Deutschen Bundestag, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, oder

 

f)

über eine aktuell oder zuletzt ausgeübte Funktion oder ein aktuell oder zuletzt ausgeübtes Amt in der Bundesverwaltung, die oder das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,

sowie gegebenenfalls die Angabe des Zeitpunkts der Beendigung dieser Tätigkeit,

 

4.

Interessen- und Vorhabenbereiche sowie Beschreibung der zum Zweck der Interessenvertretung ausgeübten Tätigkeit,

 

5.

zur Darstellung der bezweckten Einflussnahme

 

a)

die Angabe der aktuellen, geplanten oder angestrebten Regelungsvorhaben auf Bundesebene oder auf Ebene der Europäischen Union, hinsichtlich derer gegenüber den Adressatinnen und Adressaten nach § 1 Absatz 1 und 2 Interessenvertretung betrieben wird, gegebenenfalls unter Angabe des Titels der geltenden Regelung, auf die sich die Interessenvertretung jeweils bezieht, sowie die Angabe der betroffenen Interessen- und Vorhabenbereiche nach Nummer 4 sowie

 

b)

grundlegende Stellungnahmen und Gutachten zu den angegebenen Regelungsvorhaben in anonymisierter und hinsichtlich des Textinhalts maschinenlesbarer Form, die gegenüber mindestens einer der Adressatinnen oder einem der Adressaten nach § 1 Absatz 1 und 2 abgegeben wurden, soweit sie innerhalb formalisierter Beteiligungsverfahren nicht veröffentlicht werden, unter Angabe des Zeitpunkts und einer abstrakten Bezeichnung der Adressatinnen und Adressaten nach § 1 Absatz 1 und 2; grundlegende Stellungnahmen und Gutachten sind insbesondere solche, die wesentliche Argumente oder Positionen in Bezug auf konkrete Regelungsvorhaben enthalten,

 

6.

Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung, sofern diese Beschäftigten mindestens 10 Prozent ihrer Tätigkeit im Bereich der Interessenvertretung ausüben, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten auf der Grundlage von Schätzungen für die jeweiligen Beschäftigten, bezogen auf das letzte abgelaufene Geschäftsjahr,

 

7.

Beginn und Ende des laufenden sowie des letzten und des vorletzten abgelaufenen Geschäftsjahres,

 

8.

Finanzangaben, jeweils bezogen auf das letzte abgelaufene Geschäftsjahr, und zwar

 

a)

folgende Kategorien der Hauptfinanzierungsquellen in absteigender Reihenfolge ihres Anteils an d...

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