Die Verantwortlichen von Kolibri Image haben einige Medien über den Fall informiert und diesen auch auf ihrer eigenen Webseite dargestellt. Inzwischen haben sie auch Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. "Der Bußgeldbescheid wird von namhaften Rechtsexperten für sehr wahrscheinlich rechtswidrig gehalten und wohl bis auf Weiteres für kontroverse Diskussionen sorgen".

Bspw. meint Rechtsanwalt Dr. Bahr dazu: "Solange nicht genau bekannt ist, was der beauftragte Postdienstleister genau macht, kann nicht abschließend beurteilt werden, ob nun objektiv eine Auftragsverarbeitung vorliegt – oder eben nicht".

Die Verantwortlichen von Kolibri Image meinen, niemand hätte ihnen zweifelsfrei und rechtssicher nachweisen können, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag überhaupt nötig gewesen wäre, weder die Datenschutzbeauftragten noch ausgewiesene Datenrechtsexperten, auch nicht die Wettbewerber von Packlink.

Weiter kritisierten die Verantwortlichen von Kolibri Image, dass in Deutschland ein Kleinunternehmen in Bezug auf Datenschutz fast den gleichen Aufwand wie ein Mittelständler leisten muss – bei völlig unterschiedlichen Ertragsbedingungen. Es könne auch nicht sein, dass vertrauensvolle Anfragen bei Datenschutzbeauftragten zum Bumerang werden. Man dürfe erwarten, dass wenigstens grobe rechtliche Unklarheiten vom Gesetzgeber und nicht von den Betroffenen durch jahrelanges Klagen von Instanz zu Instanz an völlig überlasteten Verwaltungsgerichten gelöst werden.

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