Regale auf Schäden prüfen

Die Hersteller sind nicht dafür verantwortlich, dass Regale aufgrund von äußeren Einwirkungen zusammenbrechen können. Sie stellen die Regale so her, dass sie fachgerecht aufgebaut die festgelegte Belastung tragen können. Doch beim Ein- und Auslagern kann es immer einmal passieren, dass man mit dem Gabelstapler oder der Ameise „aneckt“. Oft gibt es nur einen Kratzer. Das ist nicht weiter tragisch. Doch ein Knick – und wirkt er noch so unscheinbar – kann zur großen Gefahr werden.
Regelmäßige Sichtkontrollen und Inspektionen
Damit nichts passieren kann, dafür sind die Regalbetreiber zuständig. Sie müssen die Regale regelmäßig prüfen bzw. von Experten inspizieren lassen. Eine Sichtkontrolle sollte gemäß einer Gefährdungsbeurteilung zum Beispiel wöchentlich durchgeführt werden.
Sichtkontrolle bedeutet, dass ein Mitarbeiter des Betriebs am besten anhand einer Checkliste unter anderem Folgendes prüft:
- Gibt es Schäden an den Stützen, Trägern oder Verbänden?
- Stehen die Stützen im Lot?
- Wie ist der allgemeine Zustand des Regals?
- Ist das Regal überladen?
Mindestens einmal pro Jahr muss eine Inspektion durch einen Experten, sprich eine befähigte Person, durchgeführt werden.
Schadensbewertung und Handlungsbedarf
Angaben zur Schadensbewertung an Regalen stehen in der europäischen Norm für Regalbetreiber, DIN EN 15635. Damit lässt sich auch ein möglicher Handlungsbedarf bestimmen. Für den Regalbetreiber ist durch Ampelfarben nach der Prüfung auf einem Blick zu erkennen, ob und wann etwas getan werden muss.
Grün signalisiert, dass ein bestimmtes Bauteil zwar beschädigt ist und überwacht werden muss. Es ist aber sicher und betriebsfähig.
Orange bedeutet, dass eine gefährliche Beschädigung vorgefunden wurde. Innerhalb von vier Wochen ist der Schaden zu beheben.
Bei Rot muss umgehend gehandelt werden. Das Regal ist sofort zu entladen und zu sperren, bis die Reparatur erfolgt ist.
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