Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Per Definition gelten Regale als Arbeitsmittel. Demzufolge müssen Regale, wie andere Arbeitsmittel auch, in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Gemäß § 14 BetrSichV müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Die Prüfung muss entsprechend den ermittelten Fristen stattfinden. Regale, die von kraftbetriebenen Arbeitsmitteln, wie Kranen oder Flurförderzeugen, be- oder entladen werden, werden diesen o. g. Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt. Es besteht durchaus die realistische Möglichkeit, dass ein Regal, zumindest jedoch einzelne Regalbauteile von Kranen oder Flurförderzeugen beschädigt werden. Aus diesem Grund ist bei diesen Regalen eine regelmäßige Prüfung notwendig.
Regalsysteme aus Stahl müssen auch gemäß DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagersystemen) regelmäßig auf Sicherheit und hier speziell auf etwaige Beschädigungen kontrolliert werden. Die Reparaturen sind in wirksamer Weise zeitnah zu erledigen, unter Beachtung der ständigen Sicherheit des Systems. Sämtliche Schäden oder sonstige festgestellten Sicherheitsprobleme sind immer aufzuzeichnen. Des Weiteren müssen Bewertungen im Rahmen eines Schadenbegrenzungsverfahrens durchgeführt werden.
Bei der Prüfung unterscheidet die DIN EN 15635 zwischen der Sichtkontrolle und der Experteninspektion.
Die Sichtkontrollen sind wöchentlich durchzuführen, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die im Rahmen einer Risikoanalyse ermittelt werden. Über die Sichtkontrolle ist jeweils ein schriftlicher Bericht zu erstellen und aufzubewahren.
Zusätzlich ist in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten eine Inspektion von einer fachku...