Per Definition gelten Regale als Arbeitsmittel. Demzufolge müssen Regale, wie andere Arbeitsmittel auch, in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Gemäß § 14 BetrSichV müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Die Prüfung muss entsprechend den ermittelten Fristen stattfinden. Regale, die von kraftbetriebenen Arbeitsmitteln, wie Kranen oder Flurförderzeugen, be- oder entladen werden, werden diesen o. g. Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt. Es besteht durchaus die realistische Möglichkeit, dass ein Regal, zumindest jedoch einzelne Regalbauteile von Kranen oder Flurförderzeugen beschädigt werden. Aus diesem Grund ist bei diesen Regalen eine regelmäßige Prüfung notwendig.

Regalsysteme aus Stahl müssen auch gemäß DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagersystemen) regelmäßig auf Sicherheit und hier speziell auf etwaige Beschädigungen kontrolliert werden. Die Reparaturen sind in wirksamer Weise zeitnah zu erledigen, unter Beachtung der ständigen Sicherheit des Systems. Sämtliche Schäden oder sonstige festgestellten Sicherheitsprobleme sind immer aufzuzeichnen. Des Weiteren müssen Bewertungen im Rahmen eines Schadenbegrenzungsverfahrens durchgeführt werden.

Bei der Prüfung unterscheidet die DIN EN 15635 zwischen der Sichtkontrolle und der Experteninspektion.

Die Sichtkontrollen sind wöchentlich durchzuführen, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die im Rahmen einer Risikoanalyse ermittelt werden. Über die Sichtkontrolle ist jeweils ein schriftlicher Bericht zu erstellen und aufzubewahren.

Zusätzlich ist in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten eine Inspektion von einer fachkundigen Person (Experteninspektion) durchzuführen.

Bei der Inspektion sollten u. a. folgende Aspekte kontrolliert werden:

  • Beschädigungen an Teilen der Konstruktion, speziell von Stützen und Trägern,
  • lotrechtes Stehen der Regalstützen,
  • Zustand sämtlicher Bauteile, insbesondere der Fußplatten und Sicherungen gegen Herausheben der Träger,
  • Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial,
  • Zustand des Gebäudebodens,
  • Lage der Lasten auf den Paletten,
  • die Lagerplätze dürfen nicht zu schwer beladen sein,
  • die Stabilität und Maße der Ladeeinheiten.

Beim Auftreten von Schäden an Stützen und Aussteifungselementen sieht die Norm 3 verschiedene Gefahrstufen vor, die entsprechend einer Ampel farblich unterschieden werden. Die grüne Gefahrenstufe bedeutet, dass die Verformungen keine Verminderung der Tragfähigkeit zur Folge haben. Es ist keine sofortige Reparatur erforderlich, aber die betroffenen Bauteile sind für eine erneute Überprüfung bei künftigen Inspektionen zu kennzeichnen. Die orange Gefahrenstufe weist auf eine gefährliche Beschädigung hin, die baldmöglichstes Handeln erfordert. Die Beschädigung muss behoben werden, erfordert jedoch kein umgehendes Entladen des Regals. Wenn jedoch ein derart beschädigtes Bauteil einmal entlastet worden ist, darf es nicht wieder belastet werden, bevor eine Reparatur durchgeführt worden ist. Die rote Gefahrenstufe weist auf eine sehr schwere Beschädigung hin, die umgehendes Handeln erfordert. Die betroffene Zone des Regals muss sofort entladen und für eine weitere Benutzung gesperrt werden, bis eine Reparatur ausgeführt wurde.

 
Wichtig

Umfang der Prüfung

Eine Prüfung von Regalen stellt wie jede andere Prüfung auch stets einen Momentzustand dar. Aufgrund der hohen Aufwendungen, die bei Durchführung sämtlicher Prüfkriterien der DIN zu erfüllen sind, muss der zu erwartende Sicherheitsgewinn in einem Lager, das sich in einem ordentlichen Zustand befindet, in vielen Fällen in Zweifel gezogen werden. Dies kann selbstverständlich nicht bedeuten, dass Regale nicht geprüft werden. Es sollte jedoch gut überlegt werden, ob die Prüfung exakt nach der DIN EN 15635 durchgeführt wird oder ob eine weniger aufwendige Prüfung nicht auch als ausreichend angesehen werden kann.

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