Sicher Arbeiten auf Holzmasten

Wie ein Zirkusartist erledigt der Mitarbeiter seinen Job in schwindelnder Höhe. Ein Fangnetz hat er nicht, wenn er den Holzmast besteigt. Steigeisen und Gurte gehören zu seiner PSA. Bevor er diese anlegt und aufsteigt, muss sichergestellt sein, dass der Mast nicht umkippen kann.

Immer wieder werden Gefahren unterschätzt oder Schutzmaßnahmen vernachlässigt. Beim Absturz von einem Mast oder wenn dieser umstürzt, kann dies tödlich enden.
Gefährdungsbeurteilung durchführen

Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber prüfen, welche Gefahrenpunkt vorliegen. Und er muss die entsprechenden Schutzmaßnahmen festlegen.

Dabei spielt auch eine Rolle, ob es ein kalter feuchter Wintertag oder ein trocken heißer Sommertag ist und ob der Beschäftigte körperlich und psychisch für die Arbeit in der Höhe geeignet ist.

Geeignete PSA gegen Absturz

Gibt es keine technische Möglichkeiten, um gegen einen Absturz zu sichern, müssen dem Beschäftigten geeignete Arbeitsmittel und PSA zur Verfügung gestellt werden wie etwa:

  • Auffanggurt mit integrierter Haltefunktion,
  • Steigeisen in Verbindung mit Sicherheitsschuhen,
  • Schutzhelm mit Kinnriemen und
  • Schutzhandschuhe.

Beurteilung der Standsicherheit

Zunächst wird der Mast in Augenschein genommen. Durch die Kennzeichnung auf dem Mast lassen sich Alter, Holzart, Hersteller, Tränkmittel und -verfahren, -werk und -jahr bestimmen.

Danach wird er abgeklopft. Technische Messverfahren liefern weitere Daten, die zur Beurteilung notwendig sind. Die wichtigsten Grundlagenkriterien sind:

  • Holzmast ist fachgerecht und ausreichend tief eingebaut.
  • Der Mast steht lotgerecht.
  • Der Materialzustand ist gut.
  • Die Abspannung ist unverändert.

Ausführlichere Informationen lesen Sie im Beitrag "Schutzmaßnahmen bei Arbeiten auf Holzmasten" im Mitteilungsblatt 2/2012 der EUK.

Schlagworte zum Thema:  Persönliche Schutzausrüstung