Umgang mit kleinen Gefahrstoffmengen
Zigtausende Produkte mit gefährlichen Stoffen sind täglich im Einsatz. Verantwortlich für einen sicheren Umgang ist der Arbeitgeber. Wichtig für ihn: Egal wie groß sein Betrieb ist, wie viele Mitarbeiter er hat und unabhängig davon, wie oft und in welcher Menge das Produkt zum Einsatz kommt, er muss eine Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Gefahrstoffen durchführen.
Einsatzmenge als Kriterium bei der Gefährdungsbeurteilung
Selbstverständlich sollten die Gefahrstoffe, die in großen Mengen zum Einsatz kommen, eine wesentliche Rolle in der Gefährdungsbeurteilung spielen. Aber auch kleine Gefahrstoffmengen müssen angemessen berücksichtigt werden. Die TRGS 510 enthält eine entsprechende Kleinmengenregelung (Kap. 4.1, Abs. 3 TRGS 510).
Gefahrstoffe "lauern" überall, zum Glück oft nur in kleinen Mengen
Wer sich in seinem Betrieb umschaut, wird beim Blick auf die Dose mit dem Lösungsmittel, dem Eimer mit dem Klebstoff, dem Kloreiniger oder dem Kalklöser für die Kaffeemaschine schnell feststellen, dass viele "gefährliche" Produkte im Unternehmen zum Einsatz kommen.
Produktinformationen und betriebsbedingte Daten auch für kleine Mengen von Gefahrstoffen ermitteln
Für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sowohl in der Werkstatt als auch für das Reinigungspersonal muss der Arbeitgeber Informationen über die jeweiligen Gefahrstoffe ermitteln.
Außerdem muss er feststellen, in welchen Mengen, wann, wie oft und wie lange mit den Produkten, die Gefahrstoffe beinhalten, gearbeitet wird und in welcher Form – ob z. B. durch Hautkontakt oder Einatmen von Dämpfen – der Mitarbeiter den gefährlichen Stoffen ausgesetzt ist.
Gefährliche Produkte austauschen
Auch für Gefahrstoffe, die nur in kleinen Mengen zum Einsatz kommen, sollte regelmäßig geprüft werden, ob sich das Produkt durch ein ungefährliches ersetzen lässt. Oft liegt die Substitutionsprüfung Jahre zurück oder ist noch nie durchgeführt worden.
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