Fehlende Wartung der Klimaanlage kann teuer werden
Anlagen mit Luftbefeuchtern sind alle 2 Jahre, Anlagen ohne Luftbefeuchter alle 3 Jahre zu überprüfen und zu warten. Denn defekte oder mit Staub, Schmutz oder anderen Aerosole verunreinigte raumlufttechnische Anlagen können gesundheitsgefährdend sein oder Brände verursachen. Besonders gefährlich ist diese Brandgefahr, da sich das Feuer über die Lüftungskanäle rasch ausbreiten kann.
Fehlende #Wartung der #Klimaanlage kann teuer werden.
Click to tweet
Bei fehlender Wartung der Klimaanlage können Bußgelder bis 25.000 EUR verhängt werden
Den Betreibern der Anlagen ist häufig nicht bewusst, dass sie für die Einhaltung der technischen Richtlinien und Normen und somit auch für die Wartung verantwortlich sind.
Wird die Wartung vergessen oder missachtet, kann die Berufsgenossenschaft Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 EUR verhängen. Durch die Gewerbeaufsichtsbehörde können aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV) Geldstrafen bis zu 15.000 EUR drohen.
Instandhaltung von Raumlufttechnischen Anlagen wird häufig unterschätzt
Raumlufttechnische Anlagen müssen gewartet werden, damit die Raumluft „sauber“ ist. Außerdem verbrauchen gereinigte und gewartete Ventilatoren und Absaugeinrichtungen weniger Energie. Und die Brandgefahr wird minimiert.
Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, ist die Versicherung nur zu Leistungen verpflichtet, wenn die Anlage regelmäßig instand gehalten wurde und dies korrekt dokumentiert ist. Die rechtssichere Dokumentation vereinfacht nicht nur die Abläufe bei Kontrolle, sie dient im Schadenfall auch als Nachweis.
Wartung und Inspektion von Klimaanlagen - nur durch Sachkundige
Eine Inspektion darf nur von jemandem durchgeführt werden, der einen Sachkundenachweis besitzt. Der Nachweis setzt mindestens einen Abschluss als Meister oder Techniker in der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder einen gleichwertigen Abschluss mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen voraus.
Viele Unternehmen vergeben daher die Arbeiten an externe Prüf- und Wartungsdienstleister. Ist dies der Fall, muss sich der Auftraggeber davon überzeugen, dass die Prüffirma entsprechend zertifiziert ist.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
868
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
231
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
1632
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
132
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
1172
-
Abschaffung von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten
113
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
111
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
92
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
74
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
73
-
Neue Herausforderungen für die Brandbekämpfung in Recyclinganlagen
12.01.2026
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
12.12.20252
-
Gefährdungsbeurteilung digitalisieren
11.11.2025
-
Abschaffung von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten
07.11.2025
-
Richtig handeln bei Wegeunfälle
30.10.2025
-
„Bürokratieabbau darf nicht zum Sicherheitsabbau werden.“
29.10.2025
-
Warnwesten im Sicherheitscheck: ADAC-Test fällt "erschreckend" aus
29.08.2025
-
Arbeitsschutzschulungen bereits für ABC-Schützen
27.08.2025
-
Mit Einfacher Sprache zur erfolgreichen Sicherheitsunterweisung
21.08.2025
-
Respektvoller Umgang mit Beschäftigten in Verkehrsunternehmen
31.07.2025