Corona-Pandemie: Mehr Beschwerden über mangelnden Arbeitsschutz

Eine kleine Anfrage an den Hamburger Senat zeigt: Die Zahl der Beschwerden beim Amt für Arbeitsschutz hat sich im Jahr 2020 deutlich erhöht.

140 Beschwerden waren es 2019, die beim Amt für Arbeitsschutz eingingen. Im Corona-Jahr lag die Zahl bei 391 und das schon Ende November. Beim Vergleich, wie viele Fälle in den einzelnen Branchen gemeldet wurden, lässt die Vermutung zu, dass vor allem Produktionsbetriebe und Büros betroffen sind.

Die Beschäftigten sind sensibler für das Thema Arbeitsschutz

Durch die Corona-Pandemie mussten an den unterschiedlichsten Arbeitsplätzen zusätzliche Hygienemaßnahmen etabliert werden. Dabei geht es um Abstandsregeln ebenso wie um besondere Schutzkonzepte, etwa das Aufstellen von Trennwänden. Das Virus und seine oft schwer nachweisbare Infektionskette führen bei vielen Beschäftigten zu einer erhöhten Achtsamkeit, bei anderen aber auch zu Verunsicherungen. Das sind Gründe dafür, warum sich trotz Arbeitsschutzmaßnahmen die Zahl der Beschwerden erhöht haben.

Deutlicher Anstieg steht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Die Zahlen zu den Beschwerden, die der Hamburger Arbeitsschutzbehörde gemeldet werden, gehen auf die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten David Stoop, Die Linke, zurück. Der Titel der Anfrage lautet: Arbeitsunfälle auf Baustellen. Die vorletzte Frage im Dokument bezieht sich auf die Zahl der Beschwerden von Arbeitnehmern beim Amt für Arbeitsschutz allgemein und speziell im Bausektor. Der dort ausgewiesene deutliche Anstieg der Beschwerden steht laut Justizbehörde im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Mängel müssen behoben oder gemeldet werden

Bei Mängeln im Arbeitsschutz empfiehlt es sich zuerst die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder den Betriebsrat anzusprechen. Sie können sich beratend mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen. Werden Mängel nicht behoben, ist letztlich die Arbeitsschutzbehörden zu informieren. Mängel beim Infektionsschutz bzw. bei Hygienemaßnahmen sind ein Fall für die Gesundheitsbehörde.

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