Brandschutz im Betrieb sorgt für sichere Adventszeit
Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz für den Brandschutz und die mögliche Brandbekämpfung im Unternehmen verantwortlich. Doch auch die Arbeitnehmer sind verpflichtet, darauf zu achten, dass kein Brand entstehen kann. Gerade in der Vorweihnachtszeit heißt es aufpassen, wenn der Chef Kerzenlicht genehmigt hat.
Der Chef entscheidet, den er ist verantwortlich für den Brandschutz
Ob offenes Kerzenlicht, Lichterkette oder keine Deko – der Chef entscheidet, ob und wie der Arbeitsplatz herausgeputzt werden darf. Beruft er sich auf sein Hausrecht oder gibt es entsprechende betriebsinterne Verordnungen, geht den Mitarbeitern kein weihnachtliches Lichtlein auf. Erlaubt er es, ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, auf die Flamme zu achten, sie nicht unbeaufsichtigt brennen zu lassen und sicher zu löschen. Auspusten ist schon wegen des möglichen Funkenflugs die schlechteste Variante.
Weihnachtlich hell und sicher - damit die Flamme nicht zum Brand wird
- Informieren Sie sich über die Vorschriften Ihrer Feuerversicherung.
- Überprüfen Sie Ihre Feuerlöscher.
- Stellen Sie Kerzen auf eine nicht brennbare Unterlage.
- Achten Sie darauf, dass keine brennbaren Gegenstände wie vertrocknete Tannenzweige in der Nähe der Kerze sind.
- Tauschen Sie heruntergebrannte Kerzen sofort aus.
- Machen Sie Ihre Mitarbeiter darauf aufmerksam, wo die Feuerlöscher stationiert sind.
- Schicken Sie einen Info-Brief rund mit Hinweisen zum richtigen Verhalten bei Bränden.
Damit Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen, kann man zum Beispiel auch vereinbaren, dass sie im Pausenraum oder in der Kantine aufgestellt werden und ausschließlich während der Pausen brennen dürfen.
Empfehlungen vom Brandschutz-Experten
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe rät von offenem Feuer an Arbeitsplätzen generell ab. Der TÜV Rheinland empfiehlt elektrische Kerzen statt offener Flamme. Allerdings sollte man bei elektrischen Produkten auf GS-Prüfzeichen und komplette Herstellerangaben achten. Bei einer aktuellen Untersuchung von elektrischen Lichterketten erfüllten allerdings von 52 Lichterketten 38 nicht die Mindestanforderungen der europäischen Norm. Am besten sind laut TÜV Ketten mit LED-Lämpchen und entsprechendem Transformator.
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