Bereit für den Notfall: Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Steffen Pluntke, Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden und nebenberuflicher Ausbilder bei Erste Hilfe 4 U, im Gespräch mit der Haufe-Arbeitsschutzredaktion.
Notwendigkeit der Ersten Hilfe
Warum ist Erste Hilfe – abseits der rechtlichen Verpflichtung – überhaupt so wichtig und nötig?
Erste Hilfe ist nicht nur aus rechtlichen Gründen essenziell, sondern auch, weil sie Leben retten kann. In Notfällen, insbesondere bei Herz-Kreislauf-Stillständen oder schweren Verletzungen, zählt jede Sekunde. Durch schnelle und gezielte Maßnahmen können Folgeschäden minimiert werden.
Eine besondere Rolle spielt dabei das sogenannte therapiefreie Intervall – die Zeitspanne zwischen dem Eintritt eines medizinischen Notfalls und der professionellen Behandlung durch den Rettungsdienst. Gerade in dieser kritischen Phase kann eine frühzeitige Erste-Hilfe-Maßnahme entscheidend dafür sein, ob und wie gut sich eine Person erholt.
Zudem stärkt eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen der Mitarbeitenden. Unternehmen, die in Erste Hilfe investieren, zeigen Verantwortung für ihre Belegschaft und tragen zu einer positiven Unternehmenskultur bei.
Rechtsgrundlagen
Welche spezifischen rechtlichen Anforderungen müssen Unternehmen hinsichtlich der Erste-Hilfe-Organisation erfüllen, und wie unterscheiden sich diese je nach Unternehmensgröße oder Branche?
Unternehmen müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz, der DGUV-Vorschrift 1 und der Arbeitsstättenverordnung eine angemessene Erste-Hilfe-Organisation sicherstellen. Die Anforderungen variieren je nach Unternehmensgröße und Branche: In kleineren Betrieben ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich, während größere Unternehmen je nach Tätigkeit fünf bis zehn Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden müssen. Besonders risikobehaftete Branchen wie das Bauwesen oder die Chemieindustrie benötigen zusätzlich Betriebssanitäter. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass Ersthelfer regelmäßig geschult werden und ausreichend Erste-Hilfe-Material vorhanden ist.
Helferqualifikationen
Was sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Qualifikationen von Ersthelfern und Betriebssanitätern, und wie kann man sicherstellen, dass die richtigen Personen im Betrieb ausgebildet werden?
Ersthelfer absolvieren eine neun Unterrichtseinheiten umfassende Schulung bei einem dafür zugelassenen Ausbildungsträger und müssen alle zwei Jahre eine Auffrischungsschulung besuchen. Betriebssanitäter hingegen erhalten eine umfangreichere Ausbildung mit mehr als 60 Unterrichtseinheiten und einer zusätzlichen Fortbildung, um in risikoreichen Arbeitsbereichen tätig zu sein.
Um sicherzustellen, dass die richtigen Personen im Betrieb geschult werden, sollten Unternehmen eine Gefährdungsanalyse durchführen und die Mitarbeitenden entsprechend ihrer Tätigkeiten einbinden.
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Medikamentengabe
Inwieweit ist die Medikamentengabe durch betriebliche Ersthelfer zulässig und welche rechtlichen oder praktischen Einschränkungen bestehen hier?
Grundsätzlich ist die Medikamentengabe durch betriebliche Ersthelfer nicht erlaubt, da sie keine medizinischen Fachkräfte sind. Ausnahmen bestehen, wenn Betroffene ihr eigenes Medikament bei einem Notfall wie einem Asthmaanfall oder anaphylaktischen Schock selbst anwenden können und der Ersthelfer dabei unterstützend tätig wird.
Speziell geschulte Betriebssanitäter können in Abstimmung mit einem Betriebsarzt gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen durchführen. In der Regel beschränkt sich die Aufgabe des Ersthelfers jedoch darauf, die Situation zu stabilisieren und den Rettungsdienst zu alarmieren.
Verbandmaterial
Welche Art von Verbandmaterial muss in einem Betrieb vorgehalten werden, und wie sollte dieses Material regelmäßig überprüft und gewartet werden?
Im Betrieb müssen Verbandkästen entsprechend der DIN-Normen vorgehalten werden. Kleinere Betriebe benötigen Verbandmaterial nach DIN 13157, während größere oder risikoreiche Arbeitsbereiche auf die größere Variante nach DIN 13169 zurückgreifen sollten. Das Material muss regelmäßig überprüft und verbrauchte oder abgelaufene Artikel ersetzt werden. Diese Aufgabe kann einem Sicherheitsbeauftragten oder einem geschulten Ersthelfer übertragen werden.
Defibrillation im Betrieb
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Defibrillator im Betrieb eingesetzt werden kann, und wie sollte das Personal im Umgang mit diesem Gerät geschult werden?
Soll ein automatisierter externer Defibrillator (AED) im Unternehmen eingesetzt werden, muss sichergestellt sein, dass dieser an einem gut zugänglichen Ort angebracht und gekennzeichnet ist. Mitarbeitende sollten eine Schulung erhalten, um den AED im Notfall sicher anwenden zu können. Da moderne Defibrillatoren selbsterklärend sind, können auch Laien diese Geräte nutzen, doch eine Einweisung erhöht die Handlungssicherheit. Zudem ist eine regelmäßige Wartung erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Geräts sicherzustellen.
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