Die Einhaltung sozialer Mindeststandards soll zur Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen gemacht werden. Die EU-Kommission hat eine Mitteilung vorgelegt, in der sie eine neue Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) skizziert. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, rät Klaus-Dieter Sohn vom Centrum für Europäische Politik.

Unternehmen sollen angeregt werden, ihre Verantwortung für Soziales und Umwelt nicht nur freiwillig zu übernehmen, sondern dies auch nach außen zu zeigen. Was heißt das konkret?


Einhaltung sozialer Mindeststandards als Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen

Im Klartext: Die Mitgliedstaaten und Behörden sollen den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen und gewährleisten, dass nur die Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Die Kommission will die Vergaberichtlinien entsprechend überarbeiten.

Mindeststandards

Zuvorderst nennt die EU die Einhaltung der Vorschriften über Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz.

Darüber hinaus verweist sie auf internationale Standards, die derzeit nur für internationale Unternehmen gelten, was aber angesichts der deutschen Exportwirtschaft bei vielen Unternehmen der Fall ist.

Die Kommission wird für KMU sicherlich Ausnahmen vorsehen. Aber spätestens ab 1000 Arbeitnehmern wird sie die Unternehmen in die Pflicht nehmen.

Welche Regeln sind das?

  • Dreigliedrige Grundsatzerklärung des Internationalen Arbeitsamtes (IAA): Die Einhaltung der 59 Regeln der Grundsatzerklärung zu Beschäftigung, Ausbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Arbeitsbeziehungen soll gewährleistet sein, um künftig an öffentlichen Aufträgen teilhaben zu können.
  • ISO 26000: im Januar als DIN ISO 26000 in Deutschland veröffentlicht. Sie enthält zahlreiche Empfehlungen, wie sich Unternehmen verhalten sollten, um von der Gesellschaft akzeptiert zu werden.

Berichtspflichten werden wohl erweitert

Wie der Nachweis erbracht werden soll, dass die entsprechenden Regeln eingehalten werden, ist noch offen. Die Kommission deutet aber bereits umfangreiche Berichtspflichten an.

Es empfiehlt sich, auch wenn die Vergaberichtlinien noch nicht geändert wurden, diese Regeln zumindest zu kennen, um angemessen reagieren zu können, wenn es soweit ist.

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