Sicherheit im Unternehmen: Delegation und Pflichtenübertragung

Wenn ein Einzelunternehmer arbeitet, ist er für sich selbst verantwortlich. Arbeiten jedoch mehrere Personen in einem Betrieb, muss klar sein, wer für die Sicherheit zuständig ist. Absprachen reichen nicht. Eine schriftliche Dokumentation verdeutlicht Kompetenzen und Aufgaben.

„Kümmere dich mal darum“, ist schnell zugerufen, wenn eine Arbeit ansteht. Doch worum soll man sich kümmern? Gehört dazu auch die Sicherheit? Vielen, die eine Arbeit überwachen oder durchführen, ist nicht bewusst, welche Gefahren eventuell damit zusammenhängen und welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind. Gerade wenn es um die Sicherheit geht, müssen erfahrene und berechtigte Personen das Sagen haben.

Verantwortung delegieren

In erster Linie hat der Unternehmer die Verantwortung. Doch er kann nicht bei allen Arbeiten dabei sein und vielleicht kennt er sich als Manager auch gar nicht damit aus. Dann muss er kompetente Personen dafür beauftragen – und zwar schriftlich. Die Unternehmerpflicht besteht also darin, Verantwortungsbereiche zu übertragen und abzugrenzen.

Wer Aufgaben und Verantwortungen delegiert, muss sich sicher sein, dass sie in seinem Sinne durchgeführt werden. Das bedeutet auch, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Dokumentation und Abgrenzung

Je mehr Beschäftigte ein Betrieb hat, desto mehr Pflichtenübertragungen finden statt. Um dabei den Überblick zu behalten, haben sich Arbeitsschutz-Managementsysteme bewährt. Diese erleichtern auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und Leiharbeitnehmern. Denn treffen mehrere Firmen zusammen, sind die Frage der Delegation sowie die Abgrenzung der Verantwortung von großer Bedeutung.

Das Haus der Technik in Essen bietet eine Veranstaltung unter anderem für Inhaber und Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gewerbeaufsichtsbeamte an. Das Seminar „ Delegation und Pflichtenübertragung“ findet im November statt.

Schlagworte zum Thema:  Compliance, Arbeitsschutzgesetz