Kniebelastungen sind erheblich
Der Fall: Ein Müllwerker erlitt während seiner Tätigkeit ein Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk. Die Untersuchung ergab eine ausgeprägte degenerative Meniskuserkrankung.
Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung des Arbeitsunfalls ab
Begründung: Die Erkrankung sei keine Unfallfolge. Es liege auch keine Berufskrankheit vor, da Müllwerker nicht entsprechenden Kniebelastungen ausgesetzt seien. Der Mann klagte auf Anerkennung als Berufskrankheit.
Das Urteil: Die Berufsgenossenschaft musste die Erkrankung anerkennen
Müllwerker seien bei ihrer Tätigkeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung Belastungen der Kniegelenke ausgesetzt, befanden die Richter. Dies resultiere aus der häufigen und erheblichen Bewegungsbeanspruchung insbesondere beim Laufen und Springen mit häufigen Knick-, Scher- oder Drehbewegungen auf unebenem Untergrund. Solche Belastungen lägen auch bei Hochleistungssportlern wie Fußball-, Handball- und Basketballspielern vor, deren Meniskuserkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt würden.
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