Arbeitsschutz im Koalitionsvertrag 2025
Die Veröffentlichung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD definiert die Ziele der künftigen Bundesregierung. Man könnte auch sagen: Der Vertrag ist der kleinste gemeinsame Nenner der jeweiligen Positionen. Neben den im Wahlkampf sehr präsenten Themen Sicherheit und Migration enthält der Koalitionsvertrag 2025 auch Passagen zu Arbeitsschutz-Themen, die wir hier dokumentieren.
Psychische Belastungen
Am Anfang des kurzen Kapitels zum Thema Arbeitsschutz postuliert die neue Bundesregierung: „Wir stehen für hohe Standards im Arbeitsschutz“.
Insbesondere soll die „Prävention vor psychischen Erkrankungen“ gestärkt und dazu „alle nötigen Instrumente des Arbeitsschutzes“ auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.
Zudem möchte die Koalition „für gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen“ sorgen.
Bürokratieabbau
„Unnötige Mehrfachprüfungen“ sollen vermieden und „Datenaustausch“ ermöglicht werden.
Berufskraftfahrer
Im Hinblick auf Berufskraftfahrer möchte sich die zukünftige Regierung „für höhere europäische Arbeitsschutzstandards“ einsetzen. Zudem soll „die Sanitärinfrastruktur auf Park- und Rastplätzen auf Bundesautobahnen mit kostenfreiem Zugang“ ausgebaut werden.
Paketdienste
Die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche sollen verbessert werden. Hier hat sich nach Meinung der zukünftigen Regierung die „Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge“ bewährt: „An diesen Regelungen orientieren wir uns für die Paketzustellung und führen eine vergleichbare Nachunternehmerhaftung ein“.
Arbeitszeit
Die umfangreichsten Angaben macht der Koalitionsvertrag beim Thema Arbeitszeit. Demnach soll „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie“ „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ geschaffen werden. Damit möchte die Koalition dem Wunsch von Unternehmen und Beschäftigten nach „mehr Flexibilität“ nachkommen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten soll „unbürokratisch“ geregelt und dabei für KMU „angemessene Übergangsregeln“ vorgesehen werden. Die Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung wird „im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie“ möglich bleiben.
Der Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung wird um das Bäckereihandwerk erweitert. Dabei sollen die „hohen Standards im Arbeitsschutz“ gewahrt und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten werden: „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen“.
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