Private Internetnutzung - in den meisten Betrieben erlaubt
Nach einer neuen Erhebung des Marktforschungsinstituts Aris, die jetzt der Branchenverband Bitkom vorgestellt hat, erlaubt die Mehrheit der deutschen Unternehmen seinen Mitarbeitern die private Nutzung der Internetzugänge am Arbeitsplatz, um etwa Nachrichtenseiten zu besuchen oder private E-Mails zu lesen.
In 59 Prozent der Unternehmen ist diese Praxis üblich, allerdings ist in nahezu jedem dritten Unternehmen (30 Prozent) das private Surfen strikt untersagt. Bei elf Prozent der Unternehmen gibt es dagegen keine klaren Regelungen.
Privat- und Berufsleben verschmelzen immer mehr
Der Branchenverband BITKOM spricht sich klar für die Erlaubnis zur privaten Nutzung aus. Dabei begründet man dies mit der zunehmenden Verschmelzung von Privat- und Berufsleben. So seien neun von zehn Arbeitnehmern notfalls auch nach Dienstschluss für Kollegen Vorgesetzte und Kunden erreichbar, sodass beide Seiten von dieser Verschmelzung profitieren sollten, kommentierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder die Empfehlung.
Ein kategorisches Verbot der Internetnutzung sollte daher nur in gut begründeten Sonderfällen erlassen werden.
Großunternehmen oftmals strenger
Bei Großunternehmen mit mehr als 50 Millionen Umsatz gibt es allerdings eine deutlich geringere Bereitschaft zur Freigabe des Internetzugangs. So erlauben in dieser Größenklasse nur noch 13 Prozent das private Surfen ohne Einschränkung, 56 Prozent untersagen diese Nutzung komplett.
Klare Regelungen empfohlen
Um das Risiko arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen bei Streitigkeiten um die private Internetnutzung am Arbeitsplatz zu verringern, empfiehlt der Verband in jedem Fall, klare Regelungen zu treffen, wobei dies durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, durch Richtlinien oder auch durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat möglich ist.
In diesen Vorschriften sollten dann auch genaue Vorgaben im Hinblick auf Datenschutz und IT-Sicherheit gemacht werden, um das zusätzliche Risiko durch die private Nutzung zu verringern.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
859
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
521
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
440
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
373
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
306
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
247
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
179
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
147
-
Chronisch krank und berufstätig
141
-
Betriebliche Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz
122
-
Arbeitsunfall auf der Skipiste: Für Skilehrer ja, für Geschäftsführer nein?
28.11.2025
-
„Gassi-Gehen“ als fremdbestimmte Tätigkeit anerkannt
21.11.2025
-
Geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung
14.11.2025
-
Cannabis-Legalisierung: Konsequenzen für den betrieblichen Arbeitsschutz
10.11.20251
-
Maschinenverordnung: Gesetzesentwurf zur Umsetzung in Deutschland
01.09.2025
-
Sicherheitsrisiken an Unternehmensschnittstellen
05.08.2025
-
23-Kilo-Grenze für die Paketzustellung immer noch nicht geklärt
25.07.2025
-
Psychische Störungen: Bald schon eine anerkannte Berufskrankheit?
24.07.2025
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
21.07.2025
-
Forderung nach verbessertem Mutterschutz und lückenloser Arbeitszeiterfassung
10.07.2025