Neue DGUV-Regel: Quetschungen an Wickelmaschinen verhindern

Der im Frühjahr 2025 veröffentlichte zweite Teil der DGUV-Branchenregel 113-607 "Kunststoffindustrie" stellt die wichtigsten Gefährdungen beim Herstellen und Konfektionieren von Folien vor und erläutert Lösungen, um diese Tätigkeiten so sicher wie möglich zu gestalten.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die neue DGUV-Regel 113-607 „Herstellung und Konfektionierung von Kunststofffolien" herausgegeben, welche vom DGUV-Sachgebiet Kunststoffindustrie im Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie erstellt wurde. Es ist der zweite Teil einer Branchenregel-Serie zum Thema Sicherheit und Gesundheit in der Kunststoffindustrie.

Rechtslage, Gefährdungen und Lösungen

Das neue Regelwerk stellt auf rund 100 Seiten die rechtlichen Vorgaben vor und zeigt branchenspezifische Lösungen für einen guten Arbeitsschutz auf.  Dabei erläutert die Regel, was konkret zu tun ist und stellt vor diesem Hintergrund zahlreiche Best-Practice-Beispiele vor. Besondere Aufmerksamkeit wird den wichtigsten Gefährdungen der Branche, vor allem den Schnittverletzungen, gewidmet.

Quetschungen an Wickelmaschinen

Ein anderer wichtiger Gefährdungsbereich sind Quetschungen. Diese können unter anderem bei Arbeiten an Wickelmaschinen vorkommen. Eine Wickelmaschine ist eine Maschine, die Metall- oder Lackdraht aufwickelt, um verschiedene Arten von Spulenbauteilen herzustellen. Die Wickelmaschine wickelt den Lackdraht im Bruchteil einer Sekunde zu Spulenkomponenten auf. Die Beschäftigten müssen bei ihrer Arbeit an den Maschinen zum Beispiel Folienproben im laufenden Prozess herausschneiden, die Wickelhärte überprüfen, fertige Rollen entnehmen oder Folienwickel abschwenken. Bei all diesen Arbeiten besteht die Gefahr, dass Gliedmaßen eingezogen werden und die Mitarbeitenden dabei teils starke Quetschungen erleiden.


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